Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die nachfolgenden Verkehrsanlagen gemäß § 36 LStrG vom 01.08.1977 in der zur Zeit gültigen Fassung als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

 

„Amselweg“ – Bereich von der Einmündung Zeisigweg bis zur Einmündung Schwalbenweg bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Niedermendig, Flur 18, Flurstück-Nr. 2161 (groß 868 m²).

 

„Geschwister-Möhlig-Straße“ bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Obermendig, Flur 3, Flurstück-Nr. 412/64 (groß 1.394 m²).

 

„Pflanzgarten“ bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Obermendig, Flur 5, Flurstück-Nr. 397/2 (groß 1.480 m²).

 

„Schwalbenweg“ bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Niedermendig, Flur 18, Flurstück-Nr. 2131 (groß 1.291 m²).

 

„Zeisigweg“ bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Niedermendig, Flur 18, Flurstück-Nr. 2130 (groß 891 m²).

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 in der zur Zeit gültigen Fassung sind Straßen nach ihrer erstmaligen Herstellung zu widmen.

 

Die Widmung ist ein Hoheitsakt, durch den die Verkehrsfläche die rechtliche Eigenschaft einer öffentlich-rechtlichen Straße erhält, an die wiederum bestimmte Rechtsfolgen geknüpft werden, so vor allem das Recht für jedermann zur ungehinderten Benutzung der Straße (sog. Gemeingebrauch).

 

Des Weiteren ist die Widmung für die endgültige Abrechnung von Erschließungsbeiträgen sowie für die Erhebung von Ausbaubeiträgen erforderlich.

 

Für den „Widmungsakt“ ist ein Beschluss des Stadtrates erforderlich.

 

Die nachfolgenden Straßen sind seit einiger Zeit fertiggestellt. Die förmliche Widmung für diese Straßen ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Der Stadtrat sollte daher beschließen, die nachfolgenden Verkehrsanlagen gemäß § 36 LStrG zu widmen:

 

„Amselweg“ – Bereich von der Einmündung Zeisigweg bis zur Einmündung Schwalbenweg bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Niedermendig, Flur 18, Flurstück-Nr. 2161 (groß 868 m²).

 

„Geschwister-Möhlig-Straße“ bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Obermendig, Flur 3, Flurstück-Nr. 412/64 (groß 1.394 m²).

 

„Pflanzgarten“ bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Obermendig, Flur 5, Flurstück-Nr. 397/2 (groß 1.480 m²).

 

„Schwalbenweg“ bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Niedermendig, Flur 18, Flurstück-Nr. 2131 (groß 1.291 m²).

 

„Zeisigweg“ bestehend aus dem Straßenflurstück Gemarkung Niedermendig, Flur 18, Flurstück-Nr. 2130 (groß 891 m²).