Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die vom Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung 2018 wurde mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 12.03.2018 teilt die Kommunalaufsicht mit, dass gegen die Festsetzungen im Haushaltsplan, dem Stellenplan und den weiteren Anlagen keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

 

Die Kreditermächtigung über den Betrag von 2.707.020 EUR wird unter der Voraussetzung genehmigt, dass die strengen Ausnahmetatbestände gem. § 103 Gemeindeordnung und der Ziffer 4.1.3 der Verwaltungsvorschrift erfüllt sind. Es wird gebeten, für jede einzelne Investitionsmaßnahme aktenmäßig und nachvollziehbar zu dokumentieren und verantworten, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.