Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung mit den gewünschten Änderungen (s. Anlage). Gleichzeitig soll die Friedhofssatzung vom 04.02.2000 außer Kraft gesetzt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die aktuelle Friedhofssatzung der Gemeinde Thür vom 04.02.2000 muss aufgrund verschiedener Änderungen im Bereich der Friedhofsverwaltungen angepasst werden.

 

Die Überarbeitung der Friedhofssatzung orientiert sich eng an den Vorgaben der vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz (Stand 12/17) und ist an die aktuelle Rechtsprechung im Bereich Friedhofswesen angepasst.

 

Ein besonderer Hinweis sollte an dieser Stelle zu dem Begriff der in der Friedhofssatzung genannten Friedhofsverwaltung erfolgen. Die Bewirtschaftung und auch die Verwaltung des Friedhofs sowie die hierzu zu treffenden Entscheidungen sind grundsätzlich eine Aufgabe der Ortsgemeinde Thür. Die Ausführung der Verwaltungsgeschäfte bzw. die Ausführung der von der Gemeinde in diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidung obliegt gemäß des § 68 Abs. 1 GemO der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig.