Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung mit den
gewünschten Änderungen (s. Anlage). Gleichzeitig soll die Friedhofssatzung vom
04.02.2000 außer Kraft gesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die aktuelle Friedhofssatzung der Gemeinde Thür vom 04.02.2000 muss
aufgrund verschiedener Änderungen im Bereich der Friedhofsverwaltungen
angepasst werden.
Die Überarbeitung der Friedhofssatzung orientiert sich eng an den
Vorgaben der vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz (Stand 12/17) und ist
an die aktuelle Rechtsprechung im Bereich Friedhofswesen angepasst.
Ein besonderer Hinweis sollte an dieser Stelle zu dem Begriff der in der
Friedhofssatzung genannten Friedhofsverwaltung erfolgen. Die Bewirtschaftung
und auch die Verwaltung des Friedhofs sowie die hierzu zu treffenden
Entscheidungen sind grundsätzlich eine Aufgabe der Ortsgemeinde Thür. Die
Ausführung der Verwaltungsgeschäfte bzw. die Ausführung der von der Gemeinde in
diesem Zusammenhang getroffenen Entscheidung obliegt gemäß des § 68 Abs. 1 GemO
der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig.