Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Haushaltssatzung 2018 unter
Berücksichtigung der redaktionellen Änderung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Bell hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 26.02.2018
die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
beschlossen.
Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan, der Stellenplan und die weiteren
Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 wurden der Aufsichtsbehörde vorgelegt.
Bei der Prüfung durch die Aufsichtsbehörde wurde festgestellt, dass eine
offensichtliche Falschbezeichnung in § 4 der Haushaltssatzung 2018 der
Ortsgemeinde Bell korrigiert werden muss.
Bisheriger Passus:
Die Hundesteuer beträgt für Hunde im Sinne
des § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Rieden,
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- |
für den ersten Hund |
36,00 |
v. H. |
- |
für den zweiten Hund |
72,00 |
v. H. |
- |
für jeden weiteren Hund |
120,00 |
v. H. |
Neuer Passus:
Die Hundesteuer beträgt für Hunde im Sinne
des § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde
Bell, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- |
für den ersten Hund |
36,00 |
EUR |
- |
für den zweiten Hund |
72,00 |
EUR |
- |
für jeden weiteren Hund |
120,00 |
EUR |
Da es sich um einen Satzungstext handelt,
muss die Satzung – obwohl hier eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt – im
Gemeinderat neu beschlossen werden.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Haushaltssatzung 2018 wird nur
unter dieser Bedingung erteilt.