Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die Kanzlei Martini – Mogg – Vogt, gemäß deren Angebot vom 26.10.2017, AZ: 1520/17-GM-AN, mit der fachanwaltschaftlichen Beratung im Verfahren zur Vergabe des Gaskonzessionsvertrages zu beauftragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der bestehende Gaskonzessionsvertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG – EVM endet zum 11.05.2020. Gemäß § 46 Abs. 3 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) müssen Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen das Vertragsende und einen Hinweis auf die nach § 46a EnWG zu veröffentlichenden Daten sowie den Ort dieser Veröffentlichung im Bundesanzeiger öffentlich bekannt geben.

Dies bedeutet, dass mit dem Ausschreibungsverfahren zum Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages für die Stadt Mendig bereits jetzt zwingend begonnen werden muss. Die ersten Schritte bilden die „Informationseinholung beim bisherigen Konzessionsinhaber“ und die öffentliche Bekanntmachung.

 

Aufgrund der Komplexität soll, wie auch in den vergangenen Konzessionsverfahren, eine fachanwaltschaftliche Beratung in Anspruch genommen werden. Hierzu wurden vier Kanzleien zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Drei Angebote wurden letztlich abgegeben.

 

Die angeforderten Angebote sollten die nachfolgenden Leistungen umfassen:

·         Ausschreibung inkl. Veröffentlichung Vertragsende im Bundesanzeiger

·         Erstellung Bewertungsmatrix

·         Vergleich der Angebote

·         Verhandlungen mit den Interessenten

·         rechtssichere Aufarbeitung der Entscheidungsvorlage

·         Teilnahme an Sitzungen der Räte bzw. Ausschüsse

·         Vergabe.

 

Nach Prüfung der Angebote hat die Kanzlei Martini – Moog – Vogt aus Koblenz das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben.

 

Martini – Moog – Vogt hat in seinem Angebot den Stundensatz mit 210,00 € netto zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer angegeben. Das Honorar wird dabei auf einen Maximalbetrag von 15.000,00 € netto (17.850,00 € brutto) begrenzt, das Mindesthonorar für die zu erbringenden Leistungen auf 10.000,00 € netto (11.900,00 € brutto) festgelegt. Die Auslagen werden gesondert auf Nachweis in Rechnung gestellt.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher die Kanzlei Martini, Moog, Vogt aus Koblenz mit der fachanwaltschaftlichen Beratung im Verfahren zur Vergabe des Gaskonzessionsvertrages zu beauftragen.