Beschluss:
Der Stadtrat beschließt, die Kanzlei Martini – Mogg – Vogt, gemäß deren
Angebot vom 26.10.2017, AZ: 1520/17-GM-AN, mit der fachanwaltschaftlichen
Beratung im Verfahren zur Vergabe des Gaskonzessionsvertrages zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der bestehende Gaskonzessionsvertrag mit der
Energieversorgung Mittelrhein AG – EVM endet zum 11.05.2020. Gemäß § 46 Abs. 3
des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
(Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) müssen Gemeinden spätestens zwei Jahre vor
Ablauf von Verträgen das Vertragsende und einen Hinweis auf die nach § 46a EnWG
zu veröffentlichenden Daten sowie den Ort dieser Veröffentlichung im
Bundesanzeiger öffentlich bekannt geben.
Dies bedeutet, dass mit dem
Ausschreibungsverfahren zum Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages für
die Stadt Mendig bereits jetzt zwingend begonnen werden muss. Die ersten
Schritte bilden die „Informationseinholung beim bisherigen Konzessionsinhaber“
und die öffentliche Bekanntmachung.
Aufgrund der Komplexität soll, wie auch in den
vergangenen Konzessionsverfahren, eine fachanwaltschaftliche Beratung in
Anspruch genommen werden. Hierzu wurden vier Kanzleien zur Abgabe eines
Angebotes aufgefordert. Drei Angebote wurden letztlich abgegeben.
Die angeforderten Angebote sollten die
nachfolgenden Leistungen umfassen:
·
Ausschreibung inkl.
Veröffentlichung Vertragsende im Bundesanzeiger
·
Erstellung Bewertungsmatrix
·
Vergleich der Angebote
·
Verhandlungen mit den
Interessenten
·
rechtssichere
Aufarbeitung der Entscheidungsvorlage
·
Teilnahme an Sitzungen
der Räte bzw. Ausschüsse
·
Vergabe.
Nach Prüfung der Angebote hat die Kanzlei
Martini – Moog – Vogt aus Koblenz das wirtschaftlich günstigste Angebot
abgegeben.
Martini – Moog – Vogt hat in seinem Angebot
den Stundensatz mit 210,00 € netto zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer angegeben.
Das Honorar wird dabei auf einen Maximalbetrag von 15.000,00 € netto (17.850,00
€ brutto) begrenzt, das Mindesthonorar für die zu erbringenden Leistungen auf
10.000,00 € netto (11.900,00 € brutto) festgelegt. Die Auslagen werden
gesondert auf Nachweis in Rechnung gestellt.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Kanzlei
Martini, Moog, Vogt aus Koblenz mit der fachanwaltschaftlichen Beratung im
Verfahren zur Vergabe des Gaskonzessionsvertrages zu beauftragen.