Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt den Abriss und den Neubau der Wohnhäuser durch die Stadt Mendig durchzuführen.

 

Der Bürgermeister und der 1. Beigeordnete werden ermächtigt die Verhandlungen mit der ISB Bank durchzuführen und einen entsprechenden Darlehensantrag zu stellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß den Beratungen im Hauptausschuss vom 14.11.2017 und des Stadtrates vom 28.11.2017 wurden zwischenzeitlich Gespräche mit potentiellen Investoren und der ISB Bank geführt.

Die angedachte Lösung das Projekt mit einem Investor durchzuführen stellte sich in gewissen Punkten als für beide Seiten nicht durchführbar dar. Hauptgrund hierfür war die für die Stadt notwendige Anzahl an Wohnungen und die zusätzlich benötigten Unterkünfte für Asylantragsteller.

 

Die Gespräche mit der ISB Bank verliefen positiv und das Vorhaben mit der vorgestellten Planung entspricht den Grundlagen für das in o. g. Sitzung vorgestellte Darlehnsprogramm.

 

Hierzu noch einmal die wichtigsten Eckpunkte in Kürze:

 

Grunddarlehen:

1.350,- € / m² Wohnfläche

Tilgungszuschuss 15 %

 

Zusatzdarlehen:

16.000- € je Wohnung für den Abriss der Bestandsgebäude

Tilgungszuschuss 25 %

 

Zinsen fest für die Bindungsdauer von 25 Jahren

für das 1. bis 10. Jahr à 0,0 % p. a.

für das 11. bis 15. Jahr à 0,5 % p. a.

für das 16. bis 25. Jahr à 1,0 % p. a.

 

Tilgung

mindestens 1,0 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen

 

Voraussetzung

Eigenleistung 15 % der Gesamtkosten, Wohnungen im Erdgeschoss sind barrierefrei zu errichten

 

Mietobergrenze

4,45 €/m²,  jährliche Mietpreissteigerung max. 2 %

 

Berechnungsbeispiel basierend auf der vorgestellten Planung aus 2017:

 

Zusammenstellung

Block A

Block B

Block C

Gesamt

 

Anzahl Wohnungen

9

12

9

30

Wohnfläche gesamt m²

663,69

737,40

663,69

2064,78

barrierefreie Wohnungen

3

4

3

10

Nutzfläche gesamt m²

76,05

88,47

76,05

240,57

Wohn-/Nutzfläche gesamt

739,74

825,87

739,74

2305,35

Grunddarlehen

 

 

Maximal förderfähiger Darlehensbetrag

1350,00

€/m²

Förderfähige Wohnfläche

2064,78

€/m²

Grunddarlehen

2787453,00

Darlehen abzgl. 15 % Tilgungszuschuss

2369335,05

mögliche Zusatzdarlehen

 

 

Abrisskosten bis zu

16000,00

Anzahl Wohnungen Abriss

30,00

Stk

Zusatzdarlehen max

480000,00

Zusatzdarlehen abzgl. 25 % Tilgungszuschuss

360000,00

Gesamtdarlehen

 

 

Grunddarlehen

2787453,00

Darlehen abzgl. 15 % Tilgungszuschuss

2369335,05

Zusatzdarlehen

480000,00

Zusatzdarlehen abzgl. 25 % Tilgungszuschuss

360000,00

Gesamtdarlehen

3267453,00

Gesamtdarlehen abzgl. Tilgungszuschüsse

2729335,05

 

Mieteinnahmen kalkulatorisch

Wohnfläche gesamt

2064,78

Kaltmiete, Obergrenze

4,45

€/m²

Jahresmieteinnahme 100 %

 

110259,25

Tilgung Darlehen

Jahr 1 - 10 - Tilgung 4 %

 

109173,40

Jahr 11  - 15, Zins 0,5 %, Tilgung 4 %

Jahr 16 - 25, Zins 1 %, Tilgung 4 %

jährliche Mietsteigerung 2 %

 

 

 

Jahresmieteinnahme in Jahr 11

134405,41

Gesamtmieteinnahme nach 25 Jahren

3531636,89

Bei 80 % Auslastung

2825309,51

 

 

 

 

Um sich die günstigen Konditionen dieses Programms der ISB Bank zu sichern (läuft nach Aussage ISB vermutlich in diesem Jahr aus) und nicht Gefahr zu laufen höhere Zinsen zahlen zu müssen, sollte schnellstmöglich ein Darlehensvertrag mit der ISB Bank abgeschlossen werden.

 

Zwischenzeitlich wurde die Planung nach Rücksprache mit der ISB Bank modifiziert und in der Sitzung vorgestellt.

 

Die Mieter der bisherigen Wohnungen wurden bereits frühzeitig in einem persönlichen Gespräch vom Stadtbürgermeister über den geplanten Abriss der Gebäude informiert.