Beschluss:
Der Stadtrat beschließt
1)
den
Stadtbürgermeister gem. § 4 Nr. 3 der Hauptsatzung zu ermächtigen, ein Darlehen
i. H. v. 480.000 EUR für den Abriss der bestehenden Schlichtwohnungen in der
Vulkanstraße bei der ISB-Bank i. H. v. 480.000 EUR aufzunehmen.
Das Grunddarlehen für den Neubau wird für die
Mietenstufe 2 mit einem Betrag von 1.350 EUR/m² sowie einem Tilgungszuschuss
von 15 % über eine Bindungsdauer von 25 Jahren abgeschlossen. Die Zinsen
betragen ab dem 11. bis 15. Jahr 0,5 % p.a., und ab dem 16.-25. Jahr = 1,0 %
p.a.. Bis einschließlich dem 10. Jahr ist das Darlehen zinsfrei.
Vorausgesetzt wird eine Eigenleistung von 15
% der Gesamtkosten sowie eine Mietobergrenze von 4,45 EUR/m².
Beim o. g. Zusatzdarlehen für den Abriss
gelten grds. die gleichen Konditionen; der Tilgungszuschuss wird für
Zusatzdarlehen in Höhe von 25 % gewährt.
Soweit für das Vorhaben die Aufnahme weiterer
günstiger Zusatzdarlehen (z. B. KFW) möglich ist, wird der Stadtbürgermeister
ebenfalls zu deren Aufnahme ermächtigt. Insoweit reduziert sich die notwendige
Kreditaufnahme vom sonstigen Kreditmarkt.
Der Stadtrat ist anschließend über die
Kreditaufnahme/n zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
2.)
eine Kreditaufnahme in der Höhe, wie es
zur Vermeidung eines Fehlbetrages bei den Ein- und Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen notwendig ist, jedoch
höchstens bis zu dem in der Haushaltssatzung 2018 festgesetzten und aus der
Kreditermächtigung 2017 zu übertragenden Betrag.
Der Auszahlungskurs soll 100 % betragen, der
Tilgungssatz 3 % zuzüglich ersparter Zinsen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zum gegebenen
Zeitpunkt Kreditangebote bei den im Sachverhalt genannten Banken einzuholen und
dem Stadtbürgermeister zur Entscheidung vorzulegen.
Der Stadtbürgermeister wird gem. § 4 Nr. 3
der Hauptsatzung ermächtigt, das Darlehen bei dem Kreditinstitut aufzunehmen,
das die günstigeren Zinskonditionen bietet.
Der Stadtrat ist anschließend über die
Kreditaufnahme zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
In § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Mendig
wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen festgesetzt. Aus der
Kreditermächtigung 2017 steht ebenfalls noch ein Betrag zur Verfügung, dessen
Höhe noch ermittelt werden muss.
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gem. § 95 Abs. 4 Nr. 2 GemO i. V. m.
§ 103 Abs. 2 GemO durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wurde mit Schreiben
vom 12.03.2018 für den festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite im
Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 2.707.020 EUR erteilt. In der Genehmigung wurde
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausnahmetatbestände der Nr. 4.1.3 der
VV zu § 103 GemO vorliegen müssen.
Im Haushaltsplan 2018 ist die Aufnahme eines Darlehens bei der ISB-Bank
i. H. v. 480.000 EUR für den Abriss der bestehenden sog. „Schlichtwohnungen“ in
der Vulkanstraße geplant. Nähere Angaben hierzu sind im Beschlussvorschlag
berücksichtigt.
Der verbleibende Bedarf von 2.227.020 EUR soll über die Aufnahme eines
Investitionskredites vom sonstigen Kreditmarkt gedeckt werden.
Hierzu wird empfohlen, die Verwaltung im Einvernehmen mit dem
Stadtbürgermeister zu ermächtigen, einen Kredit zum Ende des Haushaltsjahres
2018 in der notwendigen Höhe bei der Bank aufzunehmen, die das günstigste
Kreditangebot abgegeben hat.
Folgende Banken sollen um Abgabe eines Angebotes gebeten werden:
- Volksbank RheinAhrEifel eG in Kooperation mit
der WL-Bank, Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Kreissparkasse Mayen, Mayen
- Landesbank Baden-Württemberg, Mainz
- Hypo Vereinsbank AG, Frankfurt am Main
- Deutsche Genossenschafts- und Hypothekenbank,
Hamburg
- Bayerische Landesbank, München
Die Banken werden gebeten, Angebote für eine Laufzeit von
10 Jahren
15 Jahren
20 Jahren
sowie bis Endfälligkeit
abzugeben.
Um eine schnellstmögliche Rückzahlung der Darlehenssumme zu erreichen,
wird eine Tilgung von 3 % des Darlehensbetrages, wie bei dem zuletzt
aufgenommenen Darlehen beschlossen, vorgeschlagen.