Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt

 

 

1)    den Stadtbürgermeister gem. § 4 Nr. 3 der Hauptsatzung zu ermächtigen, ein Darlehen i. H. v. 480.000 EUR für den Abriss der bestehenden Schlichtwohnungen in der Vulkanstraße bei der ISB-Bank i. H. v. 480.000 EUR aufzunehmen.

Das Grunddarlehen für den Neubau wird für die Mietenstufe 2 mit einem Betrag von 1.350 EUR/m² sowie einem Tilgungszuschuss von 15 % über eine Bindungsdauer von 25 Jahren abgeschlossen. Die Zinsen betragen ab dem 11. bis 15. Jahr 0,5 % p.a., und ab dem 16.-25. Jahr = 1,0 % p.a.. Bis einschließlich dem 10. Jahr ist das Darlehen zinsfrei.

Vorausgesetzt wird eine Eigenleistung von 15 % der Gesamtkosten sowie eine Mietobergrenze von 4,45 EUR/m².

Beim o. g. Zusatzdarlehen für den Abriss gelten grds. die gleichen Konditionen; der Tilgungszuschuss wird für Zusatzdarlehen in Höhe von 25 % gewährt.

 

 

Soweit für das Vorhaben die Aufnahme weiterer günstiger Zusatzdarlehen (z. B. KFW) möglich ist, wird der Stadtbürgermeister ebenfalls zu deren Aufnahme ermächtigt. Insoweit reduziert sich die notwendige Kreditaufnahme vom sonstigen Kreditmarkt.

 

Der Stadtrat ist anschließend über die Kreditaufnahme/n zu informieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 

2.)   eine Kreditaufnahme in der Höhe, wie es zur Vermeidung eines Fehlbetrages bei den Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen notwendig ist, jedoch höchstens bis zu dem in der Haushaltssatzung 2018 festgesetzten und aus der Kreditermächtigung 2017 zu übertragenden Betrag.

 

Der Auszahlungskurs soll 100 % betragen, der Tilgungssatz 3 % zuzüglich ersparter Zinsen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zum gegebenen Zeitpunkt Kreditangebote bei den im Sachverhalt genannten Banken einzuholen und dem Stadtbürgermeister zur Entscheidung vorzulegen.

 

Der Stadtbürgermeister wird gem. § 4 Nr. 3 der Hauptsatzung ermächtigt, das Darlehen bei dem Kreditinstitut aufzunehmen, das die günstigeren Zinskonditionen bietet.

 

Der Stadtrat ist anschließend über die Kreditaufnahme zu informieren.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 

 


Sachverhalt:

In § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Mendig wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen festgesetzt. Aus der Kreditermächtigung 2017 steht ebenfalls noch ein Betrag zur Verfügung, dessen Höhe noch ermittelt werden muss.   

 

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gem. § 95 Abs. 4 Nr. 2 GemO i. V. m. § 103 Abs. 2 GemO durch die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz wurde mit Schreiben vom 12.03.2018 für den festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite im Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 2.707.020 EUR erteilt. In der Genehmigung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ausnahmetatbestände der Nr. 4.1.3 der VV zu § 103 GemO vorliegen müssen.

 

Im Haushaltsplan 2018 ist die Aufnahme eines Darlehens bei der ISB-Bank i. H. v. 480.000 EUR für den Abriss der bestehenden sog. „Schlichtwohnungen“ in der Vulkanstraße geplant. Nähere Angaben hierzu sind im Beschlussvorschlag berücksichtigt.

 

Der verbleibende Bedarf von 2.227.020 EUR soll über die Aufnahme eines Investitionskredites vom sonstigen Kreditmarkt gedeckt werden.

 

Hierzu wird empfohlen, die Verwaltung im Einvernehmen mit dem Stadtbürgermeister zu ermächtigen, einen Kredit zum Ende des Haushaltsjahres 2018 in der notwendigen Höhe bei der Bank aufzunehmen, die das günstigste Kreditangebot abgegeben hat.

 

Folgende Banken sollen um Abgabe eines Angebotes gebeten werden:

 

-       Volksbank RheinAhrEifel eG in Kooperation mit der WL-Bank, Bad Neuenahr-Ahrweiler

-       Kreissparkasse Mayen, Mayen

-       Landesbank Baden-Württemberg, Mainz

-       Hypo Vereinsbank AG, Frankfurt am Main

-       Deutsche Genossenschafts- und Hypothekenbank, Hamburg

-       Bayerische Landesbank, München

 

Die Banken werden gebeten, Angebote für eine Laufzeit von

10 Jahren

15 Jahren

20 Jahren

sowie bis Endfälligkeit

abzugeben.

 

Um eine schnellstmögliche Rückzahlung der Darlehenssumme zu erreichen, wird eine Tilgung von 3 % des Darlehensbetrages, wie bei dem zuletzt aufgenommenen Darlehen beschlossen, vorgeschlagen.