Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

a)    den außerplanmäßigen Kosten in Höhe von 28.000 € zu zustimmen,

b)    den Auftrag an die Fa. Innogy in Höhe von 8.187,20 € zu erteilen und

c)    den Bürgermeister mit der Beauftragung der beiden nachfolgenden Arbeiten zu ermächtigen:

- Leitungsverlegung im Gebäude ca. 10.000,- €

- WLAN-Router, Repeater, Access Points etc. ca. 10.000,- €

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

2

 

 


Sachverhalt:

Um die Pfarrer-Bechtel-Schule zukünftig mit schnellerem und leistungsfähigem Internet zu versorgen, muss die Schule einen direkten Glasfaseranschluss (FTTB) erhalten.

Die Bauverwaltung hat daher ein Angebot bei Innogy (RWE) angefordert, da diese bereits einen Schaltschrank mit Glasfaser (Multifunktionseinheit) in der Friedrich-Ebert-Straße/Freiherr-von-Stein-Straße besitzt. Bei einem Ortstermin mit Innogy wurde die mögliche Leitungstrasse eruiert. Demnach soll eine direkte Verbindung zwischen dem Schaltschrank und dem Keller der Hausmeisterwohnung hergestellt werden.

Das Angebot der Fa. Innogy für den Glasfaser-Hausanschluss der Pfarrer-Bechtel-Schule beläuft sich auf 8.187,20 € brutto.

Bei diesem Angebot sind die Kosten für die Leitungsverlegung und die Tiefbauarbeiten zwischen der Multifunktionseinheit/KVZ und dem Keller des Schulgebäudes (L= ~ 50 m) enthalten. Das Angebot ist als angemessen und wirtschaftlich zu bewerten.

Um die einzelnen Klassenräume mit schnellem Internet zu versorgen, entstehen noch weitere Kosten für die Unterverteilungen im Schulgebäude mit entsprechender Verkabelung, Wanddurchbrüchen, WLAN-Routern etc..

 

Da der zuvor genannte Aufwand noch nicht genau feststeht, liegt derzeit nur eine Kostenschätzung wie folgt vor:

-      Leitungsverlegung im Gebäude  ca. 10.000,- €

-      WLAN-Router, Repeater, Access Points etc. ca. 10.000,- €

 

Weiterhin entstehen Folgekosten für die Unterhaltung und Nutzung des schnellen Internets.

Um die oben genannten Arbeiten zeitnah zu realisieren, wird empfohlen, dass der Bürgermeister mit der Beauftragung der weiteren Arbeiten ermächtigt wird.