Sitzung: 18.04.2018 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/016/2018
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat beschließt:
a)
den
außerplanmäßigen Kosten in Höhe von 28.000 € zu zustimmen,
b)
den
Auftrag an die Fa. Innogy in Höhe von 8.187,20 € zu erteilen und
c)
den
Bürgermeister mit der Beauftragung der beiden nachfolgenden Arbeiten zu
ermächtigen:
- Leitungsverlegung im Gebäude ca. 10.000,- €
- WLAN-Router, Repeater, Access Points etc. ca. 10.000,- €
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
2 |
Sachverhalt:
Um die Pfarrer-Bechtel-Schule zukünftig mit
schnellerem und leistungsfähigem Internet zu versorgen, muss die Schule einen
direkten Glasfaseranschluss (FTTB) erhalten.
Die Bauverwaltung hat daher ein Angebot bei
Innogy (RWE) angefordert, da diese bereits einen Schaltschrank mit Glasfaser
(Multifunktionseinheit) in der Friedrich-Ebert-Straße/Freiherr-von-Stein-Straße
besitzt. Bei einem Ortstermin mit Innogy wurde die mögliche Leitungstrasse
eruiert. Demnach soll eine direkte Verbindung zwischen dem Schaltschrank und
dem Keller der Hausmeisterwohnung hergestellt werden.
Das Angebot der Fa. Innogy für den
Glasfaser-Hausanschluss der Pfarrer-Bechtel-Schule beläuft sich auf 8.187,20 € brutto.
Bei diesem Angebot sind die Kosten für die
Leitungsverlegung und die Tiefbauarbeiten zwischen der
Multifunktionseinheit/KVZ und dem Keller des Schulgebäudes (L= ~ 50 m)
enthalten. Das Angebot ist als angemessen und wirtschaftlich zu bewerten.
Um die einzelnen Klassenräume mit schnellem
Internet zu versorgen, entstehen noch weitere Kosten für die Unterverteilungen
im Schulgebäude mit entsprechender Verkabelung, Wanddurchbrüchen, WLAN-Routern
etc..
Da der zuvor genannte Aufwand noch nicht
genau feststeht, liegt derzeit nur eine Kostenschätzung wie folgt vor:
-
Leitungsverlegung
im Gebäude ca. 10.000,- €
- WLAN-Router,
Repeater, Access Points etc. ca. 10.000,- €
Weiterhin entstehen Folgekosten
für die Unterhaltung und Nutzung des schnellen Internets.
Um die oben genannten Arbeiten zeitnah zu realisieren, wird empfohlen, dass der Bürgermeister mit der Beauftragung der weiteren Arbeiten ermächtigt wird.