Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Die vom Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 13.12.2017 beschlossene Haushaltssatzung 2018 wurde mit dem Haushaltsplan, dem Stellenplan und den weiteren Anlagen der Aufsichtsbehörde vorgelegt.

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Verbandsgemeinde enthalten keine genehmigungspflichtigen Teile.

 

Mit Schreiben vom 21.02.2018 wurde die Genehmigung erteilt. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite des Eigenbetriebes wurde ebenfalls erteilt.

 

Seitens der Kommunalaufsicht wurde mitgeteilt, dass nach der Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 07.12.2016 sowohl der Ergebnis- wie auch der Finanzhaushalt unter Verstoß des § 93 Abs. 4 GemO nicht ausgeglichen sind. 

Hinweis: Nach der zwischenzeitlich veröffentlichen Verwaltungsvorschrift zur Gemeindehaushaltsverordnung vom 17.01.2017 (veröffentlicht im Ministerialblatt vom 28.02.2017) ist von einer Beanstandung abzusehen, wenn in der Summe der fünf Haushaltsvorjahre und des Haushaltsjahres ein positives Ergebnis im Ergebnishaushalt erreicht wird – dies ist hier der Fall. Für den Finanzhaushalt gilt das Gleiche.

 

Abschließend teilt die Aufsichtsbehörde mit, dass gegen die Festsetzungen in der Haushaltssatzung und dem dazu gehörenden Haushaltsplan einschl. des Stellenplans sowie gegen den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes einschl. der Stellenübersicht keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben werden.

 

Die Genehmigungsverfügung ist der Vorlage beigefügt.