Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt:
- Die Benutzungsgebühren für das Schwimmbad der Stadt Mendig ab der
Badesaison 2018 anzupassen und hierfür eine entsprechend angepasste
Gebührensatzung zu erlassen,
- die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des
Freibades der Stadt Mendig vom 24.03.2015 aufzuheben sowie
- eine erneute Überprüfung der Schwimmbadgebühren vor der Schwimmbadsaison
2021 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
22 |
Ablehnung |
1 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Benutzungsgebühren für das Freibad Mendig wurden zuletzt im Jahre 2015 der allgemeinen Preisentwicklung
angepasst und vom Stadtrat Mendig in dessen Sitzung am 24.03.2015 beschlossen.
Gleichzeitig legte der Stadtrat in diesem Beschluss fest, dass vor der
Schwimmbadsaison 2018 eine erneute Überprüfung der Schwimmbadgebühren erfolgen
soll.
Neben den als Anlage beigefügten Unterlagen ist darauf hinzuweisen, dass
der Verbraucherpreisindex sich im Zeitraum Dez. 2014 bis Dez. 2017 um 3.6 %
gesteigert hat. Auch unter Beobachtung der aktuellen Benutzungsgebühren der
benachbarten Freibäder in Andernach, Plaidt und Mayen wird vorgeschlagen, die
Benutzungsgebühren für das Schwimmbad Mendig ab der Badesaison 2018
entsprechend der nächsten Seite eingearbeiteten Aufstellung zu erhöhen und
hierfür eine entsprechend angepasste, neue Gebührensatzung zu erlassen.
Zur nachstehenden Aufstellung erfolgt noch der Hinweis, dass die in den
bisherigen Gebührensatzungen vorhandene Gebühr für die Wertsachenaufbewahrung
ersatzlos gestrichen wurde, da hierfür zwischenzeitlich besondere
Wertsachenschränke im Freibad Mendig aufgestellt sind.
Neu aufgenommen wurde dafür eine Gebühr für die Teilnahme an einem
Schwimmkurs. Auch das bereits seit Jahren nachgefragte u. auch erprobte Angebot
auf Durchführung von Kindergeburtstagen im Schwimmbad fand nunmehr in der
Gebührensatzung des Schwimmbads entsprechende Berücksichtigung. Inwieweit bzgl.
dieses Kindergeburtstages die max. Teilnehmerzahl auf 15 Kinder, wie in der Vorlage, festgelegt
werden sollte oder beispielsweise eine Beschränkung auf nur 10 Kinder
angemessener erscheint, unterliegt, wie auch die Gebühr hierfür an sich, den
Vorstellungen des Ausschusses.
Den Unterlagen zu diesem Beratungspunkt ist auch noch eine
„Kostenbetrachtung“ beigefügt, die eine Aufstellung der Besucherzahlen und der
damit einhergehenden Einnahmen bzw. Darstellung der Verluste und deren
möglichen Ausgleich enthält.
Hier könnte bei einer kurzen Betrachtung auch die Frage gestellt werden,
warum im Jahre 2015 die Besucherzahl im
Vergleich zum darauffolgenden Jahr 2016 höher war – die Einnahmen in 2015 aber
trotzdem geringer waren.
Eine mögliche Begründung dafür ergibt sich bei einer Betrachtung der
Wetterdaten in diesen beiden Jahren. Dabei zeichnete sich das Jahr 2016 durch
eine ungewöhnlich hohe Durchschnittstemperatur in den Monaten August und
insbesondere auch September aus. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Tagen
und Wochen des Spätsommers zahlreiche Besucher noch das Schwimmbad Mendig
besucht haben und dabei verstärkt den Eintritt über normale (und
vergleichsweise „teure“) Tageskarten bezahlt haben, weil sich zu diesem
Zeitpunkt eine Ersparnis durch den Erwerb von saisonal gebundenen 90er Karten
subjektiv nicht mehr gerechnet hat.
Der Hauptausschuss der Stadt Mendig hat in seiner Sitzung vom 13.03.2018
hierüber beraten und empfiehlt dem Stadtrat die Benutzungsgebühren entsprechend
anzupassen.
Erhöhung
der Benutzungsgebühren Schwimmbad Mendig 2018
Kartenart |
Gebühr alt EUR |
Gebühr neu EUR |
Tageskarten 1. Erwachsene 2. Erwachsene
nach 17 Uhr 3. Kinder
u. Jugendliche von 6 – 18 Jahren sowie Schüler, Auszubildende u.
Studenten, die älter als 18 Jahre sind, gegen Ausweis, Wehrpflichtige u.
Schwerbeschädigte mit Ausweis |
3,50 2,50 1,80 |
4,00 2,80 2,00 |
10-er Karten 4. Erwachsene 5. Kinder,
Jugendliche u.a. (siehe Ziffer 3) |
31,00 15,00 |
35,00 17,00 |
30-er Karten 6. Erwachsene 7. Kinder
u. Jugendliche u.a. (siehe Ziffer 3) |
79,00 39,00 |
84,00 42,00 |
90-er Karten 8. nur
Erwachsene Die Karte ist nicht übertragbar
(Passbild) und gilt nur für die jeweilige Badesaison. Die Karte kann an allen
Öffnungstagen des Bades in der Zeit von 10 – 12 Uhr oder in der Zeit von 17 –
19 Uhr genutzt werden. |
153,00 |
160,00 |
Familienkarte 20 Abschnitte für
Familien mit 1 und 2 Kindern unter 18 Jahren, welche die Voraussetzungen für
die Lernmittelfreiheit erfüllen, für
Familien mit 3 und mehr Kindern, unabhängig vom Einkommen. Für
Erwachsene werden 2 Abschnitte, für jedes Kind wird 1 Abschnitt entwertet.
Die Karte ist nur innerhalb der Familie gültig und nicht übertragbar. Auf
Verlangen hat sich der Inhaber der Karte gegenüber dem Personal des
Schwimmbades auszuweisen. Die Erstausgabe der Familienkarte erfolgt bei der
Verbandsgemeinde Mendig |
21,00 |
23,00 |
Warmdusche |
1,50 |
1,60 |
Telefon pro Einheit |
0,50 |
0,60 |
Schwimmkurs 15
Lerneinheiten á 45 Minuten |
0 |
80,00 |
Kindergeburtstag Beinhaltet
den Eintritt für eine Gruppe bis 15 Kinder. Reservierung eines speziellen
Geburtstagstisches am Kiosk, jedes Kind erhält ein Getränk + 1 Würstchen oder
Pommes. Begleitende
Erwachsene zahlen den regulären Eintrittspreis. |
0 |
55,00 |