Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Benutzungsgebühren für das Schwimmbad der Stadt Mendig ab der Badesaison 2018 anzupassen und hierfür eine entsprechend angepasste Gebührensatzung zu erlassen,
  2. die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades der Stadt Mendig vom 24.03.2015 aufzuheben sowie
  3. eine erneute Überprüfung der Schwimmbadgebühren vor der Schwimmbadsaison 2021 vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

22

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die Benutzungsgebühren für das Freibad Mendig wurden zuletzt im Jahre 2015 der allgemeinen Preisentwicklung angepasst und vom Stadtrat Mendig in dessen Sitzung am 24.03.2015 beschlossen. Gleichzeitig legte der Stadtrat in diesem Beschluss fest, dass vor der Schwimmbadsaison 2018 eine erneute Überprüfung der Schwimmbadgebühren erfolgen soll.

Neben den als Anlage beigefügten Unterlagen ist darauf hinzuweisen, dass der Verbraucherpreisindex sich im Zeitraum Dez. 2014 bis Dez. 2017 um 3.6 % gesteigert hat. Auch unter Beobachtung der aktuellen Benutzungsgebühren der benachbarten Freibäder in Andernach, Plaidt und Mayen wird vorgeschlagen, die Benutzungsgebühren für das Schwimmbad Mendig ab der Badesaison 2018 entsprechend der nächsten Seite eingearbeiteten Aufstellung zu erhöhen und hierfür eine entsprechend angepasste, neue Gebührensatzung zu erlassen.

 

Zur nachstehenden Aufstellung erfolgt noch der Hinweis, dass die in den bisherigen Gebührensatzungen vorhandene Gebühr für die Wertsachenaufbewahrung ersatzlos gestrichen wurde, da hierfür zwischenzeitlich besondere Wertsachenschränke im Freibad Mendig aufgestellt sind.

Neu aufgenommen wurde dafür eine Gebühr für die Teilnahme an einem Schwimmkurs. Auch das bereits seit Jahren nachgefragte u. auch erprobte Angebot auf Durchführung von Kindergeburtstagen im Schwimmbad fand nunmehr in der Gebührensatzung des Schwimmbads entsprechende Berücksichtigung. Inwieweit bzgl. dieses Kindergeburtstages die max. Teilnehmerzahl auf  15 Kinder, wie in der Vorlage, festgelegt werden sollte oder beispielsweise eine Beschränkung auf nur 10 Kinder angemessener erscheint, unterliegt, wie auch die Gebühr hierfür an sich, den Vorstellungen des Ausschusses.

 

Den Unterlagen zu diesem Beratungspunkt ist auch noch eine „Kostenbetrachtung“ beigefügt, die eine Aufstellung der Besucherzahlen und der damit einhergehenden Einnahmen bzw. Darstellung der Verluste und deren möglichen Ausgleich enthält.

Hier könnte bei einer kurzen Betrachtung auch die Frage gestellt werden, warum im Jahre 2015 die Besucherzahl  im Vergleich zum darauffolgenden Jahr 2016 höher war – die Einnahmen in 2015 aber trotzdem geringer waren.

 

Eine mögliche Begründung dafür ergibt sich bei einer Betrachtung der Wetterdaten in diesen beiden Jahren. Dabei zeichnete sich das Jahr 2016 durch eine ungewöhnlich hohe Durchschnittstemperatur in den Monaten August und insbesondere auch September aus. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Tagen und Wochen des Spätsommers zahlreiche Besucher noch das Schwimmbad Mendig besucht haben und dabei verstärkt den Eintritt über normale (und vergleichsweise „teure“) Tageskarten bezahlt haben, weil sich zu diesem Zeitpunkt eine Ersparnis durch den Erwerb von saisonal gebundenen 90er Karten subjektiv nicht mehr gerechnet hat.

 

Der Hauptausschuss der Stadt Mendig hat in seiner Sitzung vom 13.03.2018 hierüber beraten und empfiehlt dem Stadtrat die Benutzungsgebühren entsprechend anzupassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erhöhung der Benutzungsgebühren Schwimmbad Mendig 2018

 

 

Kartenart

Gebühr alt

EUR

Gebühr neu

EUR

Tageskarten

 

1.    Erwachsene

2.    Erwachsene nach 17 Uhr

3.    Kinder u. Jugendliche von 6 – 18 Jahren

sowie Schüler, Auszubildende u. Studenten, die älter als 18 Jahre sind, gegen Ausweis, Wehrpflichtige u. Schwerbeschädigte mit Ausweis

 

 

3,50

2,50

1,80

 

 

4,00

2,80

2,00

10-er Karten

 

4.    Erwachsene

5.    Kinder, Jugendliche u.a. (siehe Ziffer 3)

 

 

31,00

15,00

 

 

35,00

17,00

30-er Karten

 

6.    Erwachsene

7.    Kinder u. Jugendliche u.a. (siehe Ziffer 3)

 

 

79,00

39,00

 

 

84,00

42,00

90-er Karten

 

8.    nur Erwachsene

Die Karte ist nicht übertragbar (Passbild) und gilt nur für die jeweilige Badesaison. Die Karte kann an allen Öffnungstagen des Bades in der Zeit von 10 – 12 Uhr oder in der Zeit von 17 – 19 Uhr genutzt werden.

 

 

153,00

 

 

160,00

Familienkarte

20 Abschnitte

für Familien mit 1 und 2 Kindern unter 18 Jahren, welche die Voraussetzungen für die Lernmittelfreiheit erfüllen,

für Familien mit 3 und mehr Kindern, unabhängig vom Einkommen.

 

Für Erwachsene werden 2 Abschnitte, für jedes Kind wird 1 Abschnitt entwertet. Die Karte ist nur innerhalb der Familie gültig und nicht übertragbar. Auf Verlangen hat sich der Inhaber der Karte gegenüber dem Personal des Schwimmbades auszuweisen. Die Erstausgabe der Familienkarte erfolgt bei der Verbandsgemeinde Mendig

 

21,00

 

23,00

Warmdusche

1,50

1,60

Telefon pro Einheit

0,50

0,60

Schwimmkurs

15 Lerneinheiten á  45 Minuten

0

80,00

Kindergeburtstag

Beinhaltet den Eintritt für eine Gruppe bis 15 Kinder. Reservierung eines speziellen Geburtstagstisches am Kiosk, jedes Kind erhält ein Getränk + 1 Würstchen oder Pommes.

Begleitende Erwachsene zahlen den regulären Eintrittspreis.

0

55,00