Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Mendig erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

X

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

1

 

 


Sachverhalt:

Es wird auf die letzte Beratung im Bauausschuss vom 06.03.2018 Bezug genommen.

Im Nachgang hat der Stadtbürgermeister nochmals das Gespräch mit dem Bauherrn gesucht. Darin hat der Bauherr zugestimmt, eine Teilfläche der privaten Grünfläche, welche sich im Eigentum der Stadt Mendig befindet, zu erwerben. Dadurch kann der notwendige Grenzabstand nunmehr eingehalten werden.

 

Dies betrifft jedoch nicht die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze. Diese wird nach wie vor im vorderen Bereich um ca. 6cm und im hinteren Bereich um 1,19m überschritten (6,5qm).

 

Hierfür ist nach wie vor über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zu befinden.