Sitzung: 10.04.2018 Bau-, Vergabe- und Stadtentwicklungsausschuss Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 069/013/2018
Beschluss:
Der Bauausschuss der
Stadt Mendig erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
X |
Ablehnung |
1 |
Stimmenenthaltungen |
1 |
Sachverhalt:
Es wird auf die letzte Beratung im Bauausschuss vom 06.03.2018 Bezug
genommen.
Im Nachgang hat der Stadtbürgermeister nochmals das Gespräch mit dem
Bauherrn gesucht. Darin hat der Bauherr zugestimmt, eine Teilfläche der
privaten Grünfläche, welche sich im Eigentum der Stadt Mendig befindet, zu
erwerben. Dadurch kann der notwendige Grenzabstand nunmehr eingehalten werden.
Dies betrifft jedoch nicht die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze.
Diese wird nach wie vor im vorderen Bereich um ca. 6cm und im hinteren Bereich
um 1,19m überschritten (6,5qm).
Hierfür ist nach wie vor über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36
BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zu befinden.