Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bezüglich der Bauvoranfrage in der St. Barbarastraße, für welches das gemeindliche Einvernehmen versagt wurde, hat der Bauherr umgeplant.

Zum einen hat er die Anzahl von 12 Garagen auf 8 Garagen reduziert, des Weiteren wurde die Grenzbebauung von über 50m auf 17,91m reduziert (zulässige Gesamtlänge 18m). Der Bauherr vereinigt des Weiteren die Flurstücke.

In Absprache mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz bestehen daher keine Bedenken.