Sitzung: 27.02.2018 Kulturausschuss Thür
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Ortsbürgermeister verpflichtet die Ausschussmitglieder Theo
Loscheider, Friederike Merkler und Lothar Schäfer, die nicht dem
Ortsgemeinderat angehören, entsprechend den VV Nr. 5 zu § 46 i.V.m. § 30 Abs. 2
GemO namens der Ortgemeinde Thür durch Handschlag. Gleichzeitig weist er auf
die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten, vornehmlich der Schweige- und
Treuepflicht, hin.
Sachverhalt:
Nach Nr. 5 VV zu § 46 i.V.m. § 30 Abs. 2 GemO sind Ausschussmitglieder,
die nicht dem Rat angehören, öffentlich durch Handschlag zu verpflichten. Dies
gilt vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht und die gewissenhafte
Erfüllung ihrer Pflichten.
Ausschussmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Ausschuss aus Gründen des Gemeinwohls oder zum
Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist.
Die dem Ausschussmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives
Handeln im Interesse der Ortsgemeinde Thür.