Beschluss:
Der Stadtbürgermeister verpflichtet das neue Ratsmitglied Mike Jochem
gem. § 30 Abs. 2 GemO namens der Stadt Mendig durch Handschlag.
Gleichzeitig weist er auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten,
vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht, hin.
Sachverhalt:
Herr Theo Winkel hat mit Schreiben vom 24.01.2018 sein Mandat als
Mitglied des Stadtrats Mendig zum 01.02.2018 niedergelegt. Herr Winkel war
Mitglied der Fraktion CDU im Stadtrat. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen
2014 (Wahlvorschlag CDU) soll Herr Mike Jochem, wohnhaft Pappelweg 26 in
Mendig, in den Stadtrat nachrücken. Mit Schreiben vom 14.02.2018 hat Herr Mike
Jochem sein Mandat angenommen.
Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Stadtbürgermeister das
Ratsmitglied vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde
durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Dies gilt
vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht.
Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Stadtrat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum
Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.
Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln
im Interesse der Stadt Mendig.