Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

Der Stadtbürgermeister verpflichtet das neue Ratsmitglied Mike Jochem gem. § 30 Abs. 2 GemO namens der Stadt Mendig durch Handschlag.

 

Gleichzeitig weist er auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht, hin.

 

 


Sachverhalt:

Herr Theo Winkel hat mit Schreiben vom 24.01.2018 sein Mandat als Mitglied des Stadtrats Mendig zum 01.02.2018 niedergelegt. Herr Winkel war Mitglied der Fraktion CDU im Stadtrat. Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen 2014 (Wahlvorschlag CDU) soll Herr Mike Jochem, wohnhaft Pappelweg 26 in Mendig, in den Stadtrat nachrücken. Mit Schreiben vom 14.02.2018 hat Herr Mike Jochem sein Mandat angenommen.

 

Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Stadtbürgermeister das Ratsmitglied vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Dies gilt vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht.

 

Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich oder vom Stadtrat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.

 

Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln im Interesse der Stadt Mendig.