Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Auftrag für die Durchführung einer Bodenuntersuchung an das Büro GUG mbH, Koblenz zu erteilen und stimmt der Auszahlung als außerplanmäßige Auszahlung zu. Der Angebotspreis beläuft sich auf 3.522,00 € brutto.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Marc Daub, Carsten Daub, Michael Ullenbruch und Bettina Spitzley-Andernach vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.

 

 

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bell beabsichtigt den Bereich nördlich der „Gänsehalsstraße“, parallel zur Straße „Zum Brombeeracker“ und parallel zur St. Florinus-Straße, ein Neubaugebiet zu entwickeln. Nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes Rheinland Pfalz (LWG) ist Niederschlagswasser bei Neuerschließungen nach Möglichkeit vor Ort, d.h. im betreffenden Gebiet zu versickern. Ob die Bodenverhältnisse dies im vorliegenden Fall zulassen, soll eine Bodenuntersuchung ermitteln.

 

Für den geplanten Straßenausbau im Gewerbegebiet Am Rothen Berg (Endausbau des 3. und 4. Bauabschnitts) ist im Vorfeld ebenfalls eine Untersuchung des Straßenkörpers im Bereich des 4. Bauabschnitts (westliche Richtung) notwendig.

 

Der Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Mendig hat in der vergangenen Woche nach Voranfrage von vier Gutachtern das Büro GUG mbH als günstigsten Bieter für eine ähnliche Bodenuntersuchung am Hochbehälter Rieden beauftragt. Auf der Grundlage dieses Angebots wurde ein Nachtragsangebot für die erforderlichen Bodenuntersuchungen in Bell angefragt. Dieses wurde vorgelegt, auf der Grundlage (Stundensätze) des o.g. Angebots kalkuliert und schließt geprüft mit einer Summe von rd. 2.222 € ab. Die Verwaltung empfiehlt das Büro GUG mbh, Koblenz, mit der Durchführung der Bodenuntersuchung, mit einer Angebotssumme in Höhe von rd. 2.222 € (inkl. Mehrwertsteuer), zu beauftragen.