Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 unter
Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und
beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2018.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2018 der Ortsgemeinde Bell schließt im Ergebnishaushalt mit Erträgen i.
H. v. 2.174.500 EUR und Aufwendungen i. H. v. 2.499.110 EUR ab. Es ergibt sich
ein Jahresfehlbetrag von 324.610 EUR, der auch auf die Abschreibungen
(Nettobelastung 120.970 EUR) zurückzuführen ist.
Die der Berechnung
der Umlagen zu Grunde liegende Steuerkraftmesszahl hat sich gegenüber der
endgültigen Festsetzung des Vorjahres um 217.852 EUR erhöht. Die
Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und
Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung
(1,636697 v.H. für das Jahr 2018) im Haushaltsplan veranschlagt. Durch die
Umlagesenkung ergibt sich ein Minderaufwand von 22.338 EUR.
Bei der Berechnung
der Kreisumlage wurde der Hebesatz von 44,83 v. H. zugrunde gelegt.
Der Gesamtbetrag
der Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt
beträgt 2.903.960 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus
Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein-
und –auszahlungen und dem Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
ergibt sich ein negativer Saldo von 144.070 EUR.
Investitionen sind
in Höhe von 675.700 EUR eingestellt. Berücksichtigt wurden insbesondere die
Neuveranschlagung der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, der Bedarf für
den Ausbau der Tanzbergstraße, die Anlegung von neuen Urnengräbern, der Bedarf
für den Endausbau der Erschließungsstraßen und der Beleuchtung im Gewerbegebiet
„Am Rothen Berg“ sowie der Bedarf für die Schlussrechnung zur Herstellung von
Erschließungsanlagen im Gewerbegebiet „Am Friedhof“.
Den Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit stehen Einzahlungen aus Grundstücks-veräußerungen,
Zuwendungen, Beiträgen und Grabnutzungsentgelten mit insgesamt 167.720 EUR
gegenüber. Somit verbleibt ein negativer Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit i. H. v. 507.980 EUR. Der investive Fehlbetrag wird durch
Aufnahme eines Investitionskredites in gleicher Höhe gedeckt.
Die
Tilgungsleistungen mit 54.900 EUR sowie das Defizit im Bereich der ordentlichen
und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen i. H. v. 144.070 EUR werden durch
die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i. H. v. 198.970
EUR ausgeglichen.
Die Ortsgemeinde
Bell erhält im Haushaltsjahr 2018, wie in den Jahren zuvor, keine
Schlüsselzuweisungen A. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der
Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG
liegen die Steuerschätzungen vom November 2017 zu Grunde. Die Festsetzungen der
Schlüsselzahlen der Jahre 2018 bis 2020 für die Verteilung des Gemeindeanteils
an der Einkommensteuer und für die Verteilung des Gemeindeanteils an der
Umsatzsteuer sind im Haushaltsplan 2018 berücksichtigt.
Im Übrigen wird
auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.
Über die Vorschläge
der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.