Beschluss:
A)
Der
Gemeinderat beschließt das Verfahren gem. § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB durch
zu führen und fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für den
Bebauungsplan „Gänsehals“. Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan.
Die Verwaltung wird beauftragt den
Aufstellungsbeschluss bekannt zu machen.
B)
Der
Gemeinderat beschließt weiterhin, dass von einer frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird (gem. §§ 13b
i.V.m. 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Stattdessen wird in Zusammenhang mit den §§
13b i.V.m. 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über
die Planung zu unterrichten und zu äußern. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Verfahren einzuleiten und dies bekannt zu machen.
C) Der Gemeinderat beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes, mit der Durchführung der Planung das Büro Karst, Nörtershausen gemäß Angebot vom 15.02.2018 über 15.484,95 € brutto, zu beauftragen.
Weiterhin beauftragt der Gemeinderat, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes, das Büro Dr. Kübler GmbH | Institut für Umweltplanung mit der Erstellung einer artenschutzrechtlichen Potenzialabschätzung gemäß Angebot vom 02.02.2018 über 1.547,00 € brutto.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Carsten Daub, Marc Daub und Michael Ullenbruch vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.
Sachverhalt:
Um in der Gemeinde Bell weiteres Bauland zu schaffen, sollen die im
Anhang aufgeführten Flächen entwickelt und bauleitplanerisch gesichert werden.
Durch die Einführung des neuen § 13b BauGB wurde eine zusätzliche
Möglichkeit geschaffen, angrenzende bzw. im Außenbereich liegende Flächen zu
überplanen.
Das Gesetz sieht eine Einbeziehung von diesen Flächen in ein
beschleunigtes Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen vor.
Die Regelung verweist auf den § 13a BauGB, welcher für Bebauungspläne der
Innenentwicklung ein beschleunigtes Verfahren vorsieht.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird in diesem Verfahren nicht
durchgeführt (§§ 13b i.V.m. § 13a BauGB).
Diese Möglichkeit nach § 13b BauGB ist hinsichtlich der Grundfläche
eingeschränkt und nur für Wohnnutzungen im Sinne der Baunutzungsverordnung
vorgesehen.
Weiterhin ist dies zeitlich befristet. Der Aufstellungsbeschluss ist bis
zum 31.12.2019 und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2021 zu fassen.
Der vorgesehene Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gänsehals“ ist im
beigefügten Lageplan (unmaßstäblich) abgegrenzt. Der Bereich befindet sich im
Westen der Ortslage.