Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Jahr 2018 zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2018.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 der Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 1.506.870 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.689.900 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 183.030 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen (Nettobelastung = 45.340 EUR), erhöhte Aufwendungen für das Personal, der gestiegenen Kreisumlage, erhöhte Aufwendungen bei Unterhaltungs-maßnahmen an den Ortsstraßen, erhöhte Aufwendungen zur Erstellung/Änderung von Bebauungsplänen und der geringeren Schlüsselzuweisung A zurückzuführen ist.

 

Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung im Haushaltsplan veranschlagt. Die Variable zur Umlagensenkung beträgt für das Jahr 2018 1.636697 v. H., was einen Minderaufwand bzw. eine Entlastung der Gemeinde i. H. v. rd. 15.250 EUR bedeutet. Der Umlagesatz beträgt insgesamt 37,788061 v.H.

 

Für größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen die Neuveranschlagung der energetischen Sanierung des Kindergartens nach dem KI 3.0, Malerarbeiten in den Gruppenräumen und dem Mehrzweckraum im Kindergarten, Sicherungsmaßnahmen für Oberflächensanierung und Straßenmarkierungen, Sanierung der Straße „Langenbahn“, die Neuveranschlagung des Bedarfs für Mobiliar, Beschilderung und Gestaltung der Geopunkte sowie Maßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms für den Platz „Dreispitz“ veranschlagt. Ebenso wurde ein vorsorglicher Bedarf für die Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen berücksichtigt.

 

Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.401.180 EUR und Auszahlungen von 1.532.170 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 130.990 EUR. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen i. H. v. 35.880 EUR kann keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.

 

Investitionen sind in Höhe von 265.500 EUR eingestellt, insbesondere für den Erwerb der Grundstücke und die Vermessungskosten im NBG „Erweiterung Dornheck“, eine Bodenuntersuchung und Planungskosten für das NBG „Erweiterung Dornheck“, Planungskosten zum Ausbau einer weiteren Ortsstraße, Kosten für den Neubau des Weges zwischen Friedhof und Brohltalstraße, die Erneuerung von Gehwegen am Friedhof und die Anschaffung von IPad´s für den Gemeinderat.

 

 

Den Investitionsauszahlungen stehen die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen, Grundstücksveräußerungen und Grabnutzungsentgelten i. H. v. 82.070 EUR gegenüber.

 

Es verbleibt voraussichtlich ein investiver Fehlbetrag von 183.430 EUR. Eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe ist im Haushaltsplan eingestellt. Der negative Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen zzgl. der Tilgungsleistungen von 35.880 EUR wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i.H.v. 166.870 EUR gedeckt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.02.2018 über den Haushaltsplan 2018 beraten und einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, dem vorliegenden Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2018 zu beschließen.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.