Beschluss:
a)
Der
Gemeinderat Rieden fasst den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes „Am Hottenberg“. Der Geltungsbereich ergibt sich
aus dem in der Anlage beigefügten Lageplan.
Weiterhin beschließt der Rat die folgenden
Änderungen:
1. Unter Nr. 2: Wegfall von Nebenanlagen, so
dass diese auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig sind (durch Änderung
der Landesbauordnung (LBauO) anzupassen – gem. Landesbauordnung gehören nun
u.a. Gebäude bis zu 50 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder
Feuerstätten zu den genehmigungsfreien Vorhaben nach § 62 LBauO)
2. Unter Nr. 6: Wegfall Fassaden: helle
Farbtöne (zu unbestimmt)
3. Unter Nr. 6: Wegfall Dacheindeckung –
dunkles Material (zu unbestimmt und bei einem bereits bestehenden Gebäude nicht
umgesetzt)
4. Unter Nr. 6: Wegfall Drempelbeschränkung
5. Unter Nr. 7: Wegfall Einfriedungen
straßenseitig maximal 0,80m hoch (nicht mehr zeitgemäß bzw. Anpassung
Landesbauordnung und die Höhe ist bereits auf verschiedenen Grundstücken durch
Stützmauern oder auch Hecken überschritten). Die Festsetzungen zu den
Einfriedungen werden so geändert wie im Bebauungsplan Lehmkaul.
6. Unter Nr. 11: Wegfall, dass Ausnahmen von
der Baugestaltung (Vorgaben unter Nr. 6) nicht zulässig sind
7. Unter Nr. 6: Dachneigung: Anpassung
allgemein 20-40 Grad (ohne Einschränkungen nach Geschossen), Anbauten geringere
Neigung
8. Unter Nr. 6: Dachform: zusätzlich auch
Pultdächer möglich.
b)
Der Rat
beschließt das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen, da die
Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs.
4 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1
BauGB sowie der Behörden/Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird
abgesehen.
c)
Der
Entwurf zur 2. Änderung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird
eingeleitet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Nach Durchsicht des Bebauungsplanes „Am Hottenberg – 1. Änderungsplan“
aus dem Jahr 1984 sind Festsetzungen aufgefallen, die nicht mehr zeitgemäß sind
und geändert bzw. angepasst werden sollten. Die Textfestsetzungen des 1.
Änderungsplanes sind als Anlage beigefügt.
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen sind folgende:
1.
Unter Nr. 2: Wegfall von Nebenanlagen, so dass diese
auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig sind (durch Änderung der
Landesbauordnung (LBauO) anzupassen – gem. Landesbauordnung gehören nun u.a. Gebäude
bis zu 50 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten
zu den genehmigungsfreien Vorhaben nach § 62 LBauO)
- Unter Nr. 6: Wegfall Fassaden: helle
Farbtöne (zu unbestimmt)
- Unter Nr. 6: Wegfall Dacheindeckung –
dunkles Material (zu unbestimmt und bei einem bereits bestehenden Gebäude
nicht umgesetzt)
- Unter Nr. 6: Wegfall Drempelbeschränkung
- Unter Nr. 7: Wegfall Einfriedungen
straßenseitig maximal 0,80m hoch (nicht mehr zeitgemäß bzw. Anpassung
Landesbauordnung und die Höhe ist bereits auf verschiedenen Grundstücken
durch Stützmauern oder auch Hecken überschritten)
- Unter Nr. 11: Wegfall, dass Ausnahmen von
der Baugestaltung (Vorgaben unter Nr. 6) nicht zulässig sind
- Unter Nr. 6: Dachneigung: Anpassung allgemein 0-40 Grad (ohne
Einschränkungen nach Geschossen)
- Unter
Nr. 6: Dachform: zusätzlich auch Pultdächer möglich und bei Flachdach
Wegfall „als Ausnahme“.