Sitzung: 19.02.2018 Gemeinderat Rieden
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Sachverhalt:
Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 GemO hat der Ortsbürgermeister den Gemeinderat über Verträge der Ortsgemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie den Bediensteten der Verwaltung zu unterrichten.
Gegenstand der Unterrichtungspflicht sind insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht- und Werkverträge. Ausgenommen sind Dienst- und Arbeitsverträge sowie Verträge, die im Rahmen der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung geschlossen wurden.
Im Jahre 2017 wurden von der Verwaltung folgende Verträge im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO abgeschlossen:
Vertragspartner |
Vertragsgegenstand |
Vereinbarte
Gegenleistung |
Dobrzynski, Bernd |
Urnengräber Friedhof |
1.428,- € |
Galabau Stefan Müller (Hr. Stefan Müller) |
Spielplatz Dornheck |
2.142,- € |
Denkmalpflege-Natursteine-Fliesen (Hr. Michael Pitack) |
Sanierung Friedhofsmauer |
10.050,74 € |
Fa. Jordicom Webdesign (Hr. Jürgen Andres) |
Pflege Internetauftritt der Ortsgemeinde Rieden |
71,40 € |