Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 GemO hat der Ortsbürgermeister den Gemeinderat über Verträge der Ortsgemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie den Bediensteten der Verwaltung zu unterrichten.

 

Gegenstand der Unterrichtungspflicht sind insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht- und Werkverträge. Ausgenommen sind Dienst- und Arbeitsverträge sowie Verträge, die im Rahmen der Führung der Geschäfte der laufenden Verwaltung geschlossen wurden.

 

Im Jahre 2017 wurden von der Verwaltung folgende Verträge im Sinne des § 33 Abs. 2 GemO abgeschlossen:

 

Vertragspartner

Vertragsgegenstand

Vereinbarte Gegenleistung

Dobrzynski, Bernd

Urnengräber Friedhof

1.428,- €

Galabau Stefan Müller

(Hr. Stefan Müller)

Spielplatz Dornheck

2.142,- €

Denkmalpflege-Natursteine-Fliesen (Hr. Michael Pitack)

Sanierung Friedhofsmauer

10.050,74 €

Fa. Jordicom Webdesign

(Hr. Jürgen Andres)

Pflege Internetauftritt der Ortsgemeinde Rieden

71,40 €