Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Rieden bevollmächtigt die Verwaltung, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung für den kommunalen Strombedarf der Ortsgemeinde Rieden zum 01.01.2019 zu beauftragen.

Der Ortsgemeinderat überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an die Gt-Service Dienstleistungsgesellschaft mbH, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.

Die Ortsgemeinde Rieden verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

 

Der Ortsgemeinderat Rieden beauftragt die Verwaltung, den Strom mit folgender Qualität ausschreiben zu lassen:

 

 

      100 %Normalstrom   

                   Keine Anforderungen an die Erzeugungsart

 

X                   100 %Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote 

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell      

 

100 %Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Neuanlagenquote (33  %)Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

 

 

Im Falle der Ausschreibung von Ökostrom:

 

Der zu liefernde Strom soll zu

 

       

                 ________% aus Normalstrom, zu

 

                        

X                               __100_% aus Ökostrom ohne Neuanlagenquote und zu

 

 

       

                                ________% aus Ökostrom mit Neuanlagenquote

 

bestehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Abnahmestellen auszuwählen, die aufgrund der Abnahmemengen dem jeweiligen prozentualen Anteil entsprechen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Rieden hat derzeit einen Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz. Der Stromliefervertrag endete zum 31.12.2016 und wurde um zwei weitere Jahre verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Dieser Stromliefervertrag wurde auf Grund der durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz durchgeführten Ausschreibung abgeschlossen. An dieser Ausschreibung haben Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Gesellschaften im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.

Der Gemeinde- und Städtebund bietet den Teilnehmern erneut eine gemeinsame Ausschreibung der Stromlieferung an. Zeitpunkt des Lieferbeginns der 4. Bündelausschreibung Strom ist der 1. Januar 2019.

Die Stromlieferung wird im Rahmen der 4. Bündelausschreibung Strom 2019 - 2020 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Darüber hinaus ist für eine jeweils einjährige Vertragsverlängerung eine Preisanpassung entsprechend der Marktveränderung vorgesehen, sofern keine Kündigung durch einen Vertragspartner erfolgt. Der Vertrag endet im Falle der Verlängerungsoptionen spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren.

Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen durchführen zu können, muss bis zum 01. März 2018 eine verbindliche Teilnahme gegenüber der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden Württemberg als Kooperationspartner des Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erklärt werden.