Sitzung: 05.02.2018 Haupt- und Finanzausschuss Rieden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 093/002/2018
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2018 unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
der Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit
1.506.870 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.689.900 EUR ab. Es ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag von 183.030 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen
(Nettobelastung = 45.340 EUR) erhöhte
Aufwendungen für das Personal, der gestiegenen Kreisumlage, erhöhte
Aufwendungen bei Unterhaltungsmaßnahmen an den Ortsstraßen, erhöhte
Aufwendungen zur Erstellung/Änderung von Bebauungsplänen und der geringeren
Schlüsselzuweisung A zurückzuführen ist.
Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt-
und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur
Umlagesenkung im Haushaltsplan veranschlagt. Die Variable zur Umlagensenkung
beträgt für das Jahr 2018 1.636697 v. H., was einen Minderaufwand bzw. eine
Entlastung der Gemeinde i. H. v. rd. 15.250 EUR bedeutet. Der Umlagesatz
beträgt insgesamt 37,788061 v.H.
Für größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden
neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen die Neuveranschlagung der
energetischen Sanierung des Kindergartens nach dem KI 3.0, Malerarbeiten in den
Gruppenräumen und dem Mehrzweckraum im Kindergarten, Sicherungsmaßnahmen für
Oberflächensanierung und Straßenmarkierungen, Sanierung der Straße
„Langenbahn“, die Neuveranschlagung des Bedarfs für Mobiliar, Beschilderung und
Gestaltung der Geopunkte sowie Maßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms
für den Platz „Dreispitz“ veranschlagt. Ebenso
wurde ein vorsorglicher Mehrbedarf für die Erstellung und Änderung von
Bebauungsplänen berücksichtigt.
Im Finanzhaushalt ergeben sich im
ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.401.180 EUR und Auszahlungen von
1.532.170 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit
einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer
Saldo von 130.990 EUR. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen i. H. v.
35.880 EUR kann keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.
Investitionen sind in Höhe von 265.500 EUR
eingestellt, insbesondere der Erwerb der Grundstücke und die Vermessungskosten im NBG
„Erweiterung Dornheck“, Bodenuntersuchung und Planungskosten für das NBG
„Erweiterung Dornheck“, Planungskosten zum Ausbau einer weiteren Ortsstraße,
Kosten für den Neubau eines Weges zwischen Friedhof und Brohltalstraße, die
Erneuerung von Gehwegen am Friedhof und die Anschaffung von IPad´s für den
Gemeinderat.
Den Investitionsauszahlungen stehen die
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen, Grundstücksveräußerungen und
Grabnutzungsentgelten i. H. v. 82.070 EUR gegenüber.
Es verbleibt voraussichtlich ein investiver
Fehlbetrag von 183.430 EUR. Eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe ist im
Haushaltsplan eingestellt. Der negative Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen zzgl. der Tilgungsleistungen von 35.880 EUR wird durch die Zunahme
der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i.H.v. 166.870 EUR gedeckt.