Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat dem vorliegenden Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2018 unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 


Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 der Ortsgemeinde Rieden schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 1.506.870 EUR und bei den Aufwendungen mit 1.689.900 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 183.030 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen (Nettobelastung = 45.340 EUR) erhöhte Aufwendungen für das Personal, der gestiegenen Kreisumlage, erhöhte Aufwendungen bei Unterhaltungsmaßnahmen an den Ortsstraßen, erhöhte Aufwendungen zur Erstellung/Änderung von Bebauungsplänen und der geringeren Schlüsselzuweisung A zurückzuführen ist.

 

Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung im Haushaltsplan veranschlagt. Die Variable zur Umlagensenkung beträgt für das Jahr 2018 1.636697 v. H., was einen Minderaufwand bzw. eine Entlastung der Gemeinde i. H. v. rd. 15.250 EUR bedeutet. Der Umlagesatz beträgt insgesamt 37,788061 v.H.

 

Für größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen die Neuveranschlagung der energetischen Sanierung des Kindergartens nach dem KI 3.0, Malerarbeiten in den Gruppenräumen und dem Mehrzweckraum im Kindergarten, Sicherungsmaßnahmen für Oberflächensanierung und Straßenmarkierungen, Sanierung der Straße „Langenbahn“, die Neuveranschlagung des Bedarfs für Mobiliar, Beschilderung und Gestaltung der Geopunkte sowie Maßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms für den Platz „Dreispitz“ veranschlagt. Ebenso wurde ein vorsorglicher Mehrbedarf für die Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen berücksichtigt.

 

Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 1.401.180 EUR und Auszahlungen von 1.532.170 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 130.990 EUR. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen i. H. v. 35.880 EUR kann keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.

 

Investitionen sind in Höhe von 265.500 EUR eingestellt, insbesondere der Erwerb der Grundstücke und die Vermessungskosten im NBG „Erweiterung Dornheck“, Bodenuntersuchung und Planungskosten für das NBG „Erweiterung Dornheck“, Planungskosten zum Ausbau einer weiteren Ortsstraße, Kosten für den Neubau eines Weges zwischen Friedhof und Brohltalstraße, die Erneuerung von Gehwegen am Friedhof und die Anschaffung von IPad´s für den Gemeinderat.

 

 

Den Investitionsauszahlungen stehen die Einzahlungen aus Investitionszuwendungen, Beiträgen, Grundstücksveräußerungen und Grabnutzungsentgelten i. H. v. 82.070 EUR gegenüber.

 

Es verbleibt voraussichtlich ein investiver Fehlbetrag von 183.430 EUR. Eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe ist im Haushaltsplan eingestellt. Der negative Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen zzgl. der Tilgungsleistungen von 35.880 EUR wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i.H.v. 166.870 EUR gedeckt.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.