Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2018.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

4

 


Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 der Ortsgemeinde Thür schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 2.257.660 EUR und bei den Aufwendungen mit 2.406.810 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 149.150 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen (Nettobelastung = 89.270 EUR) zurückzuführen ist sowie auf erhöhte Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen (88.400 EUR). 

 

Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur Umlagesenkung (1,636697 v.H. für das Jahr 2018) im Haushaltsplan veranschlagt. Der Umlagesatz beträgt insgesamt 37,788061 v.H.

 

Für größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen beim Kindergarten auch bei der Mehrzweckhalle für die lfd. Unterhaltung und die Sanierung der Beleuchtung und Belüftung nach KI 3.0 entsprechende Beträge veranschlagt. Ebenso wurde ein vorsorglicher Mehrbedarf für die Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen und eine Erhöhung der Verbandsumlage an den Zweckverband Konversion aufgrund Mehrbedarfs durch den geplanten Abriss von Gebäuden berücksichtigt.

 

Im Finanzhaushalt ergeben sich im ordentlichen Bereich Einzahlungen von 2.080.620 EUR und Auszahlungen von 2.144.070 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer Saldo von 63.450 EUR. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen i. H. v. 56.830 EUR kann keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.

 

Investitionen sind in Höhe von 1.153.940 EUR eingestellt, insbesondere für Planungskosten und einen Teil der Baukosten für die Erweiterung des Kindergartens um eine Gruppe sowie für die Erweiterung des Neubaugebietes „Am Sportplatz“ II. BA (Straßenbau inkl. Endausbau und Beleuchtung sowie Erschließung mit Wasser und Kanal), für fiktive Erschließungsbeiträge für die gemeindeeigenen Grundstücke im Neubaugebiet „Am Sportplatz“ II. BA sowie für eine Nachzahlung an die Alteigentümer eines Grundstückes im II. BA.

 

Es wurde eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 140.000 EUR für den restlichen Bedarf an Baukosten für die Erweiterung des Kindergartens im Haushaltsjahr 2019 berücksichtigt, soweit im Jahr 2018 Aufträge hierzu vergeben werden.

 

Den Investitionsauszahlungen stehen die Einzahlungen, insbesondere aus Zuwendungen des Landes für die Erweiterung des Kindergartens und der Verbandsgemeinde für den Bau eines Spielfeldes in der Nähe der Mehrzweckhalle, das für den Schulunterricht genutzt werden kann, aus der Veräußerung von Baugrundstücken im II. Bauabschnitt Neubaugebiet „Am Sportplatz“ sowie des Anwesens des ehem. Gasthauses „Zur Traube“, die Kostenbeteiligung des Kreises und Zuweisungen und Beiträge in Höhe von insgesamt 794.550 EUR gegenüber.

 

Es verbleibt voraussichtlich ein investiver Fehlbetrag von 359.390 EUR. Eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe ist im Haushaltsplan eingestellt. Der negative Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen zzgl. der Tilgungsleistungen von 56.830 EUR wird durch die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i.H.v. 120.280 EUR gedeckt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss berät in seiner Sitzung am 25.01.2018 den Haushaltsplanentwurf.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplan verwiesen.