Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den vorgestellten Sachverhalt zur Kenntnis.

Es wird beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes „Zwischen Ernteweg und Wasserschöpp“ 1. Änderung als Teilplan“ eine weitere Änderung zur Modifizierung der bisherigen Festsetzungen vorzunehmen.

Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Ernteweg und Wasserschöpp“.

Die Verwaltung wird beauftragt, festzustellen welche Festsetzungen einer Modifizierung oder Ergänzung bedürfen.

 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Elfriede Mittler, Florin Stoll, Theo Winkel, Armin Retterath, Stephan Retterath und Markus Tiede vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.

 

 

Sachverhalt:

Es wird auf die Beschlussfassung des Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Mendig vom 09.01.2018 verwiesen.

 

Aufgrund der Entwicklung des Baugebietes in den vergangenen Jahren hat sich ergeben, dass verschiedene Festsetzungen nicht mehr zeitgemäß sind und eine Modifizierung sinnvoll erscheint.

 

Hierfür bietet sich eine Änderung für den Bereich des Bebauungsplanes „Zwischen Ernteweg und Wasserschöpp“ 1. Änderung an.