Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den vorgestellten Sachverhalt zur Kenntnis.
Es wird beschlossen, gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB für den
Bereich des Bebauungsplanes „Zwischen Ernteweg und Wasserschöpp“ 1. Änderung
als Teilplan“ eine weitere Änderung zur Modifizierung der bisherigen
Festsetzungen vorzunehmen.
Der Geltungsbereich ist identisch mit dem Geltungsbereich der 1. Änderung
des Bebauungsplanes „Zwischen Ernteweg und Wasserschöpp“.
Die Verwaltung wird beauftragt, festzustellen welche Festsetzungen einer
Modifizierung oder Ergänzung bedürfen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die vorgezogene
Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Elfriede Mittler, Florin Stoll, Theo Winkel, Armin Retterath, Stephan Retterath und Markus Tiede vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.
Sachverhalt:
Es wird auf die Beschlussfassung des Bau- und Vergabeausschusses der
Stadt Mendig vom 09.01.2018 verwiesen.
Aufgrund der Entwicklung des Baugebietes in den vergangenen Jahren hat
sich ergeben, dass verschiedene Festsetzungen nicht mehr zeitgemäß sind und eine
Modifizierung sinnvoll erscheint.
Hierfür bietet sich eine Änderung für den Bereich des Bebauungsplanes
„Zwischen Ernteweg und Wasserschöpp“ 1. Änderung an.