Sitzung: 25.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Thür
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 101/003/2018
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan zur Kenntnis. Die Empfehlung zur Zustimmung des vorliegenden Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 und den Erlass der Haushaltssatzung unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen, erfolgt vorbehaltlich der noch anstehenden Beratungen in den Fraktionen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018
der Ortsgemeinde Thür schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit
2.257.660 EUR und bei den Aufwendungen mit 2.406.810 EUR ab. Es ergibt sich ein
Jahresfehlbetrag von 149.150 EUR, der insbesondere auf die Abschreibungen
(Nettobelastung = 89.270 EUR) zurückzuführen ist
sowie auf erhöhte Aufwendungen für die Erstellung von Bebauungsplänen (88.400
EUR).
Die Verbandsgemeindeumlage wurde unter Berücksichtigung der vom Haupt-
und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde befürworteten Variablen zur
Umlagesenkung (1,636697 v.H. für das Jahr 2018) im Haushaltsplan veranschlagt. Der
Umlagesatz beträgt insgesamt 37,788061 v.H.
Für größere Unterhaltungsmaßnahmen wurden
neben den laufenden Unterhaltungsaufwendungen beim Kindergarten auch bei der
Mehrzweckhalle für die lfd. Unterhaltung und die Sanierung der Beleuchtung und
Belüftung nach KI 3.0 entsprechende Beträge veranschlagt. Ebenso wurde ein vorsorglicher Mehrbedarf für die Erstellung und
Änderung von Bebauungsplänen und eine Erhöhung der Verbandsumlage an den
Zweckverband Konversion aufgrund Mehrbedarfs durch den geplanten Abriss von
Gebäuden berücksichtigt.
Im Finanzhaushalt ergeben sich im
ordentlichen Bereich Einzahlungen von 2.080.620 EUR und Auszahlungen von
2.144.070 EUR. Aus den laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit
einschließlich der Zinsein- und Zinsauszahlungen ergibt sich ein negativer
Saldo von 63.450 EUR. Unter Berücksichtigung der Tilgungsleistungen i. H. v.
56.830 EUR kann keine positive Finanzspitze ausgewiesen werden.
Investitionen sind in Höhe von 1.153.940 EUR
eingestellt, insbesondere für Planungskosten und einen Teil der Baukosten für
die Erweiterung des Kindergartens um eine Gruppe sowie für die Erweiterung des
Neubaugebietes „Am Sportplatz“ II. BA (Straßenbau inkl. Endausbau und
Beleuchtung sowie Erschließung mit Wasser und Kanal), für fiktive
Erschließungsbeiträge für die gemeindeeigenen Grundstücke im Neubaugebiet „Am
Sportplatz“ II. BA sowie für eine Nachzahlung an die Alteigentümer eines
Grundstückes im II. BA.
Es wurde eine
Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 140.000 EUR für den restlichen Bedarf an
Baukosten für die Erweiterung des Kindergartens im Haushaltsjahr 2019
berücksichtigt, soweit im Jahr 2018 Aufträge hierzu vergeben werden.
Den Investitionsauszahlungen stehen die
Einzahlungen, insbesondere aus Zuwendungen des Landes für die Erweiterung des
Kindergartens und der Verbandsgemeinde für den Bau eines Spielfeldes in der
Nähe der Mehrzweckhalle, das für den Schulunterricht genutzt werden kann, aus
der Veräußerung von Baugrundstücken im II. Bauabschnitt Neubaugebiet „Am
Sportplatz“ sowie des Anwesens des ehem. Gasthauses „Zur Traube“ , die
Kostenbeteiligung des Kreises und Zuweisungen und Beiträge in Höhe von
insgesamt 794.550 EUR gegenüber.
Es verbleibt voraussichtlich ein investiver
Fehlbetrag von 359.390 EUR. Eine Kreditaufnahme in gleicher Höhe ist im
Haushaltsplan eingestellt. Der negative Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen zzgl. der Tilgungsleistungen von 56.830 EUR wird durch die Zunahme
der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde i.H.v. 120.280 EUR gedeckt.