Beschluss: einstimmig beschlossen

Ausschussmitglied Grün beantragt, dass dem Stadtrat eine Gegenüberstellung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben vorgelegt wird, die der Stadt vor und nach der Übernahme der Betriebsträgerschaft des Kindergartens St. Genovefa entstanden sind bzw. nun entstehen werden.

 

Im Entwurf des Haushaltsplanes sind Mittel für einen möglichen Abriss der Schlichtwohnhäuser an der Vulkanstraße und die Baureifmachung des Grundstückes veranschlagt. Sollten die Gebäude durch die Stadt abgerissen werden, so muss auch ein Neubau von Wohngebäuden durch die Stadt erfolgen, da dieser sonst Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen verloren gehen würden. Ausschussmitglied Heinen legt Wert darauf, dass diese Forderung in die Sitzungsniederschrift aufgenommen wird.

 

 

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Haushaltsplan 2018 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2018 unter Berücksichtigung der ggf. bisher eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

4

 


Sachverhalt:

Der Haushaltsplan für die Stadt Mendig schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 13.246.210 EUR und bei den Aufwendungen mit 14.753.840 EUR ab. Es ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 1.507.630 EUR (Vorjahr -1.198.710 EUR).

Die Veränderungen zur Vorjahresplanung ergeben sich u. a. aufgrund der folgenden Positionen:

 

  • erhöhte Personalaufwendungen um 962.140 EUR (Vorjahr 2.088.740 EUR)  unter Berücksichtigung der Mitarbeiter des neu übernommenen Kindergartens St. Genovefa (rd. 920.000 EUR),
  • erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (u. a. für die Unterhaltung und Bewirtschaftung) um 189.590 EUR (betrifft diverse Positionen; Ansatz Vorjahr = 1.167.230 EUR),
  • höhere Aufwendungen für Zuwendungen und Umlagen (u. a. die Umlage für den Zweckverband Konversion, Gewerbesteuerumlage, Kreis- und Verbandsgemeindeumlage; zusammen ein Plus von rd. 1.128.000 EUR),
  • höhere Erträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer lt. der Novemberschätzung 2017,
  • höhere Zuweisungen des Kreises zu den ungedeckten Personalkosten (auch hier ist die Übernahme des Kindergartens St. Genovefa berücksichtigt; rd. 842.000 EUR),
  • höhere Gewerbesteuererträge (von 2,3 Mio. EUR auf 2,9 Mio. EUR).

 

Die Mitarbeiter des Kindergartens sind im Stellenplan der Stadt Mendig berücksichtigt (s. Anlage zum Haushaltsplan).

 

Die Nettobelastung bei den Abschreibungen/Auflösungen beträgt 484.540,00 EUR.

Es wird ein ordentliches Ergebnis von -1.327.550 EUR ausgewiesen. Unter Berücksichtigung des Sonderposten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (Ertrag von 237.450 EUR, Aufwand i. H. v. 417.530 EUR) ergibt sich der Jahresfehlbetrag von 1.507.630 EUR.

 

Der Finanzhaushalt schließt in den Gesamtein- und – auszahlungen mit 17.200.470 EUR ab. Bei den ordentlichen Einzahlungen mit 12.175.170 EUR und den ordentlichen  Auszahlungen mit 12.938.000 EUR ergibt sich ein negativer Saldo von 762.830 EUR.

 

Investitionen in Gesamthöhe von 3.648.290 EUR wurden berücksichtigt u.a. für das neue Lichtkonzept Lavakeller, die Baureifmachung (Abriss der Gebäude) des Geländes Vulkanstraße und Planungskosten für die Maßnahme, Mittel für den Erwerb von Grundstücken im Neubaugebiet „Verlängerung Eichenweg“, Restbedarf für den Ausbau des Teilstücks Thürer Straße, den Ausbau eines Teilstückes in der Jahnstraße, den Umbau des Hospitalplatzes, der Anteil der Stadt am Ausbau der K 55 am Hochkreuz, die Kosten für den Abriss des Gebäudes Heidenstockstraße mit der Anlegung von Parkplätzen und der Erwerb von Grundstücken im Industrie- und Gewerbegebiet.

 

Die Finanzierung der Investitionen erfolgt neben den bereits bewilligten oder beantragten Investitionszuwendungen aus Beiträgen und Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen in Höhe von insgesamt 941.270 EUR über die Aufnahme eines ISB-Darlehens i. H. v. 480.000 EUR und die Aufnahme eines Investitionskredit von 2.227.020 EUR. Rund 1,56 Mio. EUR fließen in den Folgejahren durch den Verkauf von Baugrundstücken zurück. Die Tilgungsleistungen im Haushaltsjahr 2018 betragen insgesamt 527.330 EUR.

 

Wie in den Jahren zuvor erhält die Stadt auch 2018 keine Schlüsselzuweisung A, da sich die Steuerkraft je Einwohner mit 127,80 EUR über dem Schwellenwert des Landesdurchschnitts bemisst. Die Schlüsselzuweisungen B2 betragen rd. 248.860 EUR. Den Berechnungen für die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Ausgleichsleistungen nach § 21 FAG liegen die Steuerschätzungen vom November 2017 zu Grunde.

 

Die Stadt Mendig hat sich in ihrem Grundsatzbeschluss vom 21. September 2011 dazu entschlossen am kommunalen Entschuldungsfonds teilzunehmen. Die Zuweisung des Landes in Höhe von zwei Drittel der Jahresleistung ist im Haushaltsplan 2018 und den Finanzplanungsjahren veranschlagt. Dem Haushaltsplan ist eine Anlage zur Darstellung der Konsolidierungsmaßnahmen beigefügt.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.