Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

 

  1. Gemäß § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz GemO die Wahl in offener Abstimmung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

  1. Als neues Mitglied in den Kulturausschuss

 

Herrn Oskar Dreiser zu wählen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

1

 

 


Sachverhalt:

Frau Eva Maria Gilberg ist am 01.10.2017 verstorben. Frau Gilberg war Mitglied des Kulturausschusses des Gemeinderats Thür.

 

Für den betreffenden Ausschuss ist ein neues Mitglied zu wählen.

 

§ 45 Abs. 1 GemO regelt die Wahl von Mitgliedern in den Ausschüssen.

 

Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt. Frau Gilberg wurde von der SPD-Fraktion im Gemeinderat als Ratsmitglied in die Ausschüsse gewählt, so dass das neue Ausschussmitglied auch wieder ein Ratsmitglied sein muss.

Die Besetzung des betreffenden Ausschusses setzt sich wie folgt dar:

 

Kulturausschuss – 9er Ausschuss -

 

Ausschussmitglieder

Partei

Vertreter

Partei

Winfried Berresheim

CDU

Sven Uelmen

CDU

Sandra Dietrich-Fuchs

CDU

Sascha Ebke

CDU

Achim Massion

CDU

Thomas Wilger

CDU

Friederike Merkler

CDU

Kerstin Jakob

CDU

Theo Loscheider

CDU

Ruth Berresheim-Schäfer

CDU

Evi Gilberg

SPD

Walter Krings

SPD

Thorsten Fuhrmann

SPD

Rolf Müller

SPD

Martin Steinsiek

SPD

Lothar Schäfer

SPD

Theo Krings

Wählergruppe Krings

Christian Adams

Wählergruppe Krings

 

Die Wahl erfolgt in öffentlicher Sitzung und grundsätzlich geheim durch Stimmzettel. Nach § 40 Abs. 5, 2. Halbsatz kann eine offene Abstimmung beschlossen werden, für die die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates erforderlich ist. Die Verwaltung empfiehlt eine Wahl durch offene Abstimmung.