Beschluss:
Der Ortsbürgermeister verpflichtet das neue Ratsmitglied Thorsten
Fuhrmann gem. § 30 Abs. 2 GemO namens der Gemeinde Thür durch Handschlag.
Gleichzeitig weist er auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten,
vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht, hin.
Sachverhalt:
Das Ratsmitglied Eva Maria Gilberg ist am 01.10.2017 verstorben. Frau
Gilberg war seit 2014 bis zu ihrem Tode Mitglied des Gemeinderats Thür. Nach
dem Ergebnis der Kommunalwahlen 2014 (Wahlvorschlag der SPD) rückt Thorsten
Fuhrmann, wohnhaft in 56743 Thür, Rampenstraße 37, in den Gemeinderat nach. Mit
Schreiben vom 28.11.2017 hat Herr Fuhrmann sein Mandat angenommen.
Nach § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet der Ortsbürgermeister das Ratsmitglied
vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde Thür durch
Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Dies gilt
vornehmlich für die Schweige- und Treuepflicht.
Ratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit über solche Angelegenheiten
verpflichtet, deren Geheimhaltung besonders vorgeschrieben oder ihrer Natur
nach erforderlich oder vom Gemeinderat aus Gründen des Gemeinwohls oder zum
Schutze berechtigter Interessen Einzelner beschlossen ist.
Die dem Ratsmitglied obliegende Treuepflicht fordert ein aktives Handeln
im Interesse der Ortsgemeinde Thür.