Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Vorsitzende teilt mit, dass derzeit über die Vorplanung zum geplanten Ausbau Kaiserplatz und der Segbach- und Josefstraße beraten werde.

Ursprünglich war es von Seiten der Gemeinde vorgesehen, diese drei Maßnahmen in einer Gesamtmaßnahme zu bündeln und durchzuführen. Aufgrund von förderrechtlichen Bestimmungen ist dies jedoch nicht möglich.

Die Gestaltung des Kaiserplatzes kann aus Mitteln der Dorferneuerung gefördert werden. Um das Antragsverfahren für eine Förderung auf den Weg bringen zu könne, ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates erforderlich. Die Förderung beträgt bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ein Antrag auf Förderung ist der Kreisverwaltung bis zum 01.08.2018 vorzulegen, damit eine Förderung für 2019 ausgesprochen werden kann.

Für den Ausbau der Segbach- und Josefstraße läuft derzeit eine Anfrage beim Landesbetrieb Mobilität. Es soll die Frage geklärt werden, ob diese Straßen als „wichtige innerörtliche Straße“ ebenfalls gefördert werden könnten. Eine Antwort steht derzeit noch aus. Es besteht die Absicht diese Straßen dann anschließend, in den Jahren 2020-2022, auszubauen. Ob hierfür jedoch eine Förderung in Anspruch genommen werden kann und wann eine solche ggf. bewilligt werden könnte, kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.

 

Friedel Arndt weist darauf hin, dass hinsichtlich des Kaiserplatzes bis zum 01.08.2018 ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates erforderlich sei.

 

Weiterhin erläutert der Vorsitzende die Abrechnung des Sportplatzes und weist auf die Aufstellung der Vorschlagsliste für den Schöffendienst hin. Bürgermeister Jörg Lempertz erläutert das Bewerbungsverfahren und ruft zur Teilnahme auf. Die Bewerbung ist unter www.mendig.de möglich.

 

Es wird ein Fußgängerweg an der Verbindungsspange A48/61 Richtung Kottenheim (über die B262) diskutiert.

 

Bürgermeister Jörg Lempertz weist auf den verbesserten Lärmschutz an der B262 hin.