Sachverhalt:
Der
Ortsbürgermeister teilt mit, dass aufgrund der Eigentumsverhältnisse im
vorgesehenen Gebiet, ein Erwerb aller Grundstücke durch die Gemeinde nicht möglich
sein wird. Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens wäre notwendig, wobei mit
einer mehrjährigen Verfahrensdauer gerechnet werden muss. Die Realisierung des
Baugebietes an dieser Stelle wird daher kurzfristig nicht möglich sein.