Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Ortsgemeinde Volkesfeld. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung bekannt zu machen und die Beherbergungsbetriebe über die Einführung des Gästebeitrages zu informieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

 

Ablehnung

 

Stimmenenthaltungen

 

 

 


Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Volkesfeld erhob jahrelang für den Bereich Riedener Mühlen den Fremdenverkehrsbeitrag A gem. der Ermächtigung in § 12 Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Erhebung war möglich, da dieser Bereich als Luftkurort im Sinne § 1 des Kurortegesetzes anerkannt war.

 

Mit dem Landesgesetz zur Änderung des KAG und der Gemeindeordnung (GemO) vom 22.12.2015 erfolgte zum 01.01.2016 eine grundlegende Änderung des § 12 KAG. Auf die hierüber erfolgten Informationen wird verwiesen.

 

Der Gemeinderat musste daraufhin die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrs-beitrages der Gemeinde Volkesfeld vom 14.08.1980 zum 31.12.2016 aufheben. Dies erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am 21.12.2016.

 

Nach erfolgter Diskussion und Abwägung der Sachverhalte, ob zukünftig ein Tourismus- oder/und ein Gästebeitrag erhoben werden soll, wurde sich für die Erhebung des Gästebeitrages entschieden, da man in der Erhebung eines Tourismusbeitrages einen zu hohen Zeit- und Kostenaufwand sah.

 

Neben der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags in der Ortsgemeinde Volkesfeld ist das Meldeformular, welches an die Beherbergungsbetriebe ausgegeben werden soll, als Anlage beigefügt. Die Satzung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.