Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung eines
Gästebeitrages in der Ortsgemeinde Volkesfeld. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Satzung bekannt zu machen und die Beherbergungsbetriebe über die Einführung
des Gästebeitrages zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
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Ablehnung |
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Stimmenenthaltungen |
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Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Volkesfeld erhob jahrelang für den Bereich Riedener
Mühlen den Fremdenverkehrsbeitrag A gem. der Ermächtigung in § 12
Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Erhebung war möglich, da dieser Bereich als
Luftkurort im Sinne § 1 des Kurortegesetzes anerkannt war.
Mit dem Landesgesetz zur Änderung des KAG und der Gemeindeordnung (GemO)
vom 22.12.2015 erfolgte zum 01.01.2016 eine grundlegende Änderung des § 12 KAG.
Auf die hierüber erfolgten Informationen wird verwiesen.
Der Gemeinderat musste daraufhin die Satzung über die Erhebung eines
Fremdenverkehrs-beitrages der Gemeinde Volkesfeld vom 14.08.1980 zum 31.12.2016
aufheben. Dies erfolgte in der Sitzung des Gemeinderates am 21.12.2016.
Nach erfolgter Diskussion und Abwägung der Sachverhalte, ob zukünftig ein
Tourismus- oder/und ein Gästebeitrag erhoben werden soll, wurde sich für die
Erhebung des Gästebeitrages entschieden, da man in der Erhebung eines
Tourismusbeitrages einen zu hohen Zeit- und Kostenaufwand sah.
Neben der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrags in der Ortsgemeinde Volkesfeld ist das Meldeformular, welches an die Beherbergungsbetriebe ausgegeben werden soll, als Anlage beigefügt. Die Satzung soll zum 01.01.2018 in Kraft treten.