Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Volkesfeld bevollmächtigt die Verwaltung, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit
der Ausschreibung der Stromlieferung für den kommunalen Strombedarf der
Ortsgemeinde Volkesfeld zum 01.01.2019
zu beauftragen.
Der Gemeinderat Volkesfeld überträgt die Zuschlagsentscheidung für die
Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bzw. die
Gt-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer
Kooperationspartner bedienen.
Die Ortsgemeinde Volkesfeld verpflichtet sich, das Ergebnis der
Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet
sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten,
der den Zuschlag erhält, für die Dauer
der Vertragslaufzeit.
Der Gemeinderat Volkesfeld beauftragt die Verwaltung, den Strom nach folgender Qualität ausschreiben zu lassen:
Normalstrom
Keine Anforderungen an die Erzeugungsart
X Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
mit Neuanlagenquote (33 %)
Beschaffung
nach dem sogenannten Händlermodell
Im Falle der
Ausschreibung von Ökostrom:
Der zu liefernde Strom soll zu
________% aus Normalstrom, zu
X 100% aus Ökostrom ohne Neuanlagenquote und zu
________%
aus Ökostrom mit Neuanlagenquote
bestehen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechende Abnahmestellen auszuwählen, die aufgrund der
Abnahmemengen dem jeweiligen prozentualen Anteil entsprechen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
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Ablehnung |
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Stimmenenthaltungen |
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Sachverhalt:
Der Gemeinderat Volkesfeld hat
derzeit einen Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG,
Koblenz. Der Stromliefervertrag endete zum 31.12.2016 und wurde um zwei weitere
Jahre verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Dieser
Stromliefervertrag wurde auf Grund der durch den Gemeinde- und Städtebund
Rheinland Pfalz durchgeführten Ausschreibung abgeschlossen. An dieser
Ausschreibung haben Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale
Gesellschaften im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.
Der Gemeinde- und Städtebund bietet den Teilnehmern erneut eine
gemeinsame Ausschreibung der Stromlieferung an. Zeitpunkt des Lieferbeginns der
4. Bündelausschreibung Strom ist der 1. Januar 2019.
Die Stromlieferung wird im Rahmen der 4. Bündelausschreibung Strom
2019-2020 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben.
Darüber hinaus ist für eine jeweils einjährige Vertragsverlängerung eine
Preisanpassung entsprechend der Marktveränderung vorgesehen, sofern keine Kündigung
durch einen Vertragspartner erfolgt. Der Vertrag endet im Falle der
Verlängerungsoptionen spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren.
Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen
durchführen zu können, muss bis zum 31. Januar 2018 eine verbindliche Teilnahme
gegenüber dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erklärt werden.