Beschluss:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2015
Der Gemeinderat
beschließt:
1.
den
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31.12.2015 festzustellen und
das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen und
2.
die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im
Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
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Ablehnung |
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Stimmenenthaltungen |
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2. Entlastungserteilung
Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, wird Entlastung zum Jahresabschluss 2015 erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
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Ablehnung |
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Stimmenenthaltungen |
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Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für folgende Personen vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben:
Rudolf Wingender, Thomas Schmitt, Christian Wilbert
Den Vorsitz zu diesem TOP übernimmt Ratsmitglied Michael Schäfer
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2015 für die Gemeinde Volkesfeld wurde nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung
(GemHVO) erstellt.
Er ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von
48.826,52 EUR ab und verbessert sich damit um 35.303,48 EUR gegenüber der
Haushaltsplanung, in der ein Fehlbetrag von 84.130,00 EUR ausgewiesen war.
Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 21.630,05 EUR aus, wovon
a)
ein
Fehlbetrag von 16.262,13 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 30.988,48 EUR auf die Investitionstätigkeit entfällt und
c)
ein
Überschuss bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe von
25.620,56 EUR entstand.
Der Fehlbetrag wird über die Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der
Verbandsgemeinde aus dem Finanzmittelbestand abgedeckt. Die Verbindlichkeit
beträgt zum 31.12.2015 insgesamt 137.242,89 EUR.
Die Haushaltssatzung 2015 sah zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen
die Aufnahme eines Investitionskredites i. H. v. 37.400,00 EUR vor. Es erfolgte
eine Aufnahme i. H. v. 30.000,00 EUR.
Das Eigenkapital verringert sich aufgrund des Jahresfehlbetrages der
Ergebnisrechnung auf 1.102.601,57 EUR.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.10.2017 eine
Belegprüfung vorgenommen und wird in seiner öffentlichen Sitzung vor der
Gemeinderatssitzung über den nachstehenden Beschlussvorschlag abstimmen:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat:
1.
den
Jahresabschluss der Ortsgemeinde Volkesfeld zum 31.12.2015 festzustellen und
das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen,
2.
dem
Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den
Beigeordneten, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2015 zu erteilen und
3.
die im
Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen
Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im
Einzelnen geschehen ist.“
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses wird über das
Beratungsergebnis in der Gemeinderatsitzung berichten.