Beschluss:
Der Stadtrat bevollmächtigt die Verwaltung, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit
der Ausschreibung der Stromlieferung für den kommunalen Strombedarf der Stadt
Mendig zum 01.01.2019 zu beauftragen.
Der Stadtrat überträgt die Zuschlagsentscheidung für die
Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bzw. die
Gt-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer
Kooperationspartner bedienen.
Die Stadt Mendig verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung
als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme
und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten, der den Zuschlag
erhält, für die Dauer der
Vertragslaufzeit.
Der Stadtrat Mendig beauftragt die Verwaltung, den Strom nach folgender Qualität ausschreiben zu lassen:
Normalstrom
Keine Anforderungen an die Erzeugungsart
X Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
mit Neuanlagenquote (33 %)
Beschaffung
nach dem sogenannten Händlermodell
Im Falle der Ausschreibung
von Ökostrom:
Der zu liefernde Strom soll zu
________% aus Normalstrom, zu
X ___100
__% aus Ökostrom ohne Neuanlagenquote und zu
________%
aus Ökostrom mit Neuanlagenquote
bestehen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechende Abnahmestellen auszuwählen, die aufgrund der
Abnahmemengen dem jeweiligen prozentualen Anteil entsprechen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
./. |
Zustimmungen |
16 |
Ablehnung |
3 |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Stadt Mendig hat derzeit einen Stromliefervertrag mit der
Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz. Der Stromliefervertrag hat eine
Laufzeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2018. Eine weitere Verlängerung ist nicht
möglich. An der 3. Bündelausschreibung
des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
haben Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale
Gesellschaften im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.
Der Gemeinde- und Städtebund bietet den Teilnehmern erneut eine
gemeinsame Ausschreibung der Stromlieferung an. Zeitpunkt des Lieferbeginns der
4. Bündelausschreibung Strom ist der 1.Januar 2019.
Die Stromlieferung wird im Rahmen der 4. Bündelausschreibung Strom
2019-2020 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben.
Darüber hinaus ist für eine jeweils einjährige Vertragsverlängerung eine
Preisanpassung entsprechend der Marktveränderung vorgesehen, sofern keine
Kündigung durch einen Vertragspartner erfolgt. Der Vertrag endet im Falle der
Verlängerungsoptionen spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren.
Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen
durchführen zu können, muss bis zum 31.Januar 2018 eine verbindliche Teilnahme
gegenüber dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erklärt werden.