Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat bevollmächtigt die Verwaltung, den  Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz mit der Ausschreibung der Stromlieferung für den kommunalen Strombedarf der Stadt Mendig zum 01.01.2019 zu beauftragen.

Der Stadtrat überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bzw. die Gt-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen.

Die Stadt Mendig verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die  Dauer der Vertragslaufzeit.

Der Stadtrat Mendig beauftragt die Verwaltung, den Strom nach folgender Qualität ausschreiben zu lassen:

 

        Normalstrom   

                         Keine Anforderungen an die Erzeugungsart

 

   X                    Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote 

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell      

 

        Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Neuanlagenquote (33 %)

                         Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

 

 

Im Falle der Ausschreibung von Ökostrom:

 

Der zu liefernde Strom soll zu

 

       

                              ________% aus Normalstrom, zu

 

  

   X                                          ___100 __% aus Ökostrom ohne Neuanlagenquote und zu

 

 

       

                                ________% aus Ökostrom mit Neuanlagenquote

 

bestehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Abnahmestellen auszuwählen, die aufgrund der Abnahmemengen dem jeweiligen prozentualen Anteil entsprechen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

./.

Zustimmungen

16

Ablehnung

3

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


 

Sachverhalt:

Die Stadt Mendig hat derzeit einen Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz. Der Stromliefervertrag hat eine Laufzeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2018. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.  An der 3. Bündelausschreibung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz  haben Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Gesellschaften im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.

Der Gemeinde- und Städtebund bietet den Teilnehmern erneut eine gemeinsame Ausschreibung der Stromlieferung an. Zeitpunkt des Lieferbeginns der 4. Bündelausschreibung Strom ist der 1.Januar 2019.

Die Stromlieferung wird im Rahmen der 4. Bündelausschreibung Strom 2019-2020 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Darüber hinaus ist für eine jeweils einjährige Vertragsverlängerung eine Preisanpassung entsprechend der Marktveränderung vorgesehen, sofern keine Kündigung durch einen Vertragspartner erfolgt. Der Vertrag endet im Falle der Verlängerungsoptionen spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren.

Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen durchführen zu können, muss bis zum 31.Januar 2018 eine verbindliche Teilnahme gegenüber dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erklärt werden.