Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beauftragt den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bzw. die GT-Service, mit der Ausschreibung der Stromlieferung für den Zweckverband Zentralkläranlage Mendig zum 01.01.2019.

Der Zweckverband Zentralkläranlage  Mendig verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen. Gleichzeitig verpflichtet er sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

 

Der Zweckverband Zentralkläranlage Mendig beauftragt die Verwaltung, den Strom nach folgender Qualität ausschreiben zu lassen:

 

      Normalstrom   

                   Keine Anforderungen an die Erzeugungsart

 

   Ï             Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote 

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell       

 

      Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Neuanlagenquote (33 %)

                   Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

 

Ablehnung

 

Stimmenenthaltungen

 

 


Sachverhalt:

Der Zweckverband Zentralkläranlage Mendig hat derzeit einen Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz. Der Stromliefervertrag endete zum 31.12.2016 und wurde um zwei weitere Jahre verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.

Dieser Stromliefervertrag wurde auf Grund der durch den Gemeinde- und Städtebund Rhein-land Pfalz durchgeführten Ausschreibung abgeschlossen. An dieser Ausschreibung haben

Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Gesellschaften im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.

Der Gemeinde- und Städtebund bietet den Teilnehmern eine gemeinsame Ausschreibung der Stromlieferung an. Zeitpunkt des Lieferbeginns der 4. Bündelausschreibung Strom ist der 1. Januar 2019.

Die Stromlieferung wird im Rahmen der 4. Bündelausschreibung Strom 2019 - 2020 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Darüber hinaus ist für eine jeweils einjährige Vertragsverlängerung eine Preisanpassung entsprechend der Marktveränderung vorgesehen, sofern keine Kündigung durch einen Vertragspartner erfolgt. Der Vertrag endet im Falle der Verlängerungsoptionen spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren.

Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen durchführen zu können, muss bis zum 31. Januar 2018 eine verbindliche Teilnahme gegenüber dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erklärt werden.