Sitzung: 13.11.2017 Verbandsversammlung Zentralkläranlage Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 961/009/2017
Beschluss:
Die Verbandsversammlung beauftragt den Gemeinde- und Städtebund
Rheinland-Pfalz bzw. die GT-Service, mit der Ausschreibung der Stromlieferung
für den Zweckverband Zentralkläranlage Mendig zum 01.01.2019.
Der Zweckverband Zentralkläranlage
Mendig verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung für die
Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen. Gleichzeitig
verpflichtet er sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von
dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
Der Zweckverband Zentralkläranlage Mendig beauftragt die Verwaltung, den Strom nach folgender Qualität ausschreiben zu lassen:
Normalstrom
Keine Anforderungen an die Erzeugungsart
Ï Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Neuanlagenquote (33 %)
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
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Ablehnung |
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Stimmenenthaltungen |
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Sachverhalt:
Der Zweckverband Zentralkläranlage Mendig hat derzeit einen
Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz. Der
Stromliefervertrag endete zum 31.12.2016 und wurde um zwei weitere Jahre
verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich.
Dieser Stromliefervertrag wurde auf Grund der durch den Gemeinde- und
Städtebund Rhein-land Pfalz durchgeführten Ausschreibung abgeschlossen. An
dieser Ausschreibung haben
Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Gesellschaften
im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.
Der Gemeinde- und Städtebund bietet den Teilnehmern eine gemeinsame
Ausschreibung der Stromlieferung an. Zeitpunkt des Lieferbeginns der 4.
Bündelausschreibung Strom ist der 1. Januar 2019.
Die Stromlieferung wird im Rahmen der 4. Bündelausschreibung Strom 2019 -
2020 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Darüber
hinaus ist für eine jeweils einjährige Vertragsverlängerung eine Preisanpassung
entsprechend der Marktveränderung vorgesehen, sofern keine Kündigung durch einen
Vertragspartner erfolgt. Der Vertrag endet im Falle der Verlängerungsoptionen
spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren.
Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen
durchführen zu können, muss bis zum 31. Januar 2018 eine verbindliche Teilnahme
gegenüber dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erklärt werden.