Beschluss:
Der Werksausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Gemeinde- und
Städtebund Rheinland-Pfalz bzw. die GT-Service, mit der Ausschreibung der
Stromlieferung für den Eigenbetrieb Verbandsgemeinde Mendig zum 01.01.2019 zu
beauftragen.
Der Eigenbetrieb Verbandsgemeinde Mendig verpflichtet sich, das Ergebnis
der Bündelausschreibung für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich
anzuerkennen. Gleichzeitig verpflichtet er sich zur Stromabnahme und zur
Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für
die Dauer der Vertragslaufzeit.
Der Werksausschuss des Eigenbetriebes der Verbandsgemeinde Mendig beauftragt die Verwaltung, den Strom nach folgender Qualität ausschreiben zu lassen:
Normalstrom
Keine Anforderungen an die Erzeugungsart
Ï Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Neuanlagenquote (33 %)
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
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Ablehnung |
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Stimmenenthaltungen |
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Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Mendig hat derzeit einen
Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz. Der
Stromliefervertrag endete zum 31.12.2016 und wurde um zwei weitere Jahre
verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Dieser
Stromliefervertrag wurde auf Grund der durch den Gemeinde- und Städtebund
Rhein-land Pfalz durchgeführten Ausschreibung abgeschlossen. An dieser
Ausschreibung haben Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale
Gesellschaften im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.
Der Gemeinde- und Städtebund bietet den Teilnehmern eine gemeinsame
Ausschreibung der Stromlieferung an. Zeitpunkt des Lieferbeginns der 4.
Bündelausschreibung Strom ist der 1.Januar 2019.
Die Stromlieferung wird im Rahmen der 4. Bündelausschreibung Strom 2019-2020
für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Darüber
hinaus ist für eine jeweils einjährige Vertragsverlängerung eine Preisanpassung
entsprechend der Marktveränderung vorgesehen, sofern keine Kündigung durch
einen Vertragspartner erfolgt. Der Vertrag endet im Falle der
Verlängerungsoptionen spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren.
Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen
durchführen zu können, muss bis zum 31.Januar 2018 eine verbindliche Teilnahme
gegenüber dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erklärt werden.