Sitzung: 13.12.2017 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/091/2017
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2018 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der
Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2018.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
|
Ablehnung |
|
Stimmenenthaltungen |
2 |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2018 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt
bei den Erträgen mit 8.357.250 EUR und bei den Aufwendungen mit 8.937.990 EUR
ab. Es wird ein Jahresfehlbetrag von 580.740 EUR ausgewiesen. Der Fehlbetrag
wird unter Berücksichtigung der Vorjahre (positives Eigenkapital) ausgeglichen.
Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen
Einzahlungen mit 7.937.970 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit
8.062.990 EUR ab. Es ergibt sich ein negativer Saldo von 125.020 EUR.
Investitionen in Gesamthöhe von 1.565.190 EUR wurden entsprechend den
Beratungen im Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a.
für die Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude, Maßnahmen des
Hochwasserschutzes am Kellbach sowie Grunderwerb in den Thürer Wiesen und den
Bahner Wiesen Kruft berücksichtigt.
Der Saldo der ordentlichen und
außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von – 125.020 EUR, der Saldo
der Investitionsein- und -auszahlungen in Höhe von – 499.210 EUR sowie die
planmäßigen Tilgungsleistungen von 268.550 EUR werden aus den in den
Jahresrechnungen festgestellten Finanzmittel aus Vorjahren finanziert.
Zur Erteilung von Aufträgen für Maßnahmen
des Hochwasserschutzes in 2018 wurde eine Verpflichtungsermächtigung (VE) mit
250.000 EUR eingestellt; die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im
Haushaltsjahr 2019.
Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Der Schuldenstand wird sich
durch die vorgesehene Tilgungsleistung reduzieren.
Der Umlagesatz für die Verbandsgemeindeumlage beträgt unverändert 38,5
v.H.. Für die kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen (HLU, Grundsicherung nach
dem SGB II - Hartz IV -, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
beträgt der Umlagesatz 0,924758 v.H.. Der ab dem Haushaltsjahr 2005 eingeführte
variable Umlagebestandteil zur Bewirtschaftung von Altfehlbeträgen beträgt 0 %,
da keine Altfehlbeträge zur Bewirtschaftung anstehen. Aus den Vorjahren stehen,
nach Berücksichtigung der Finanzierung der im Haushaltsplan 2018 veranschlagten
Auszahlungen und zu finanzierenden Übertragungen 2016/2017 nach Abzug einer
sogenannten „allgemeinen Rücklage“ (300.000 EUR) und unter Berücksichtigung der
zu erwartenden Zuweisungen für die Feuerwehrfahrzeuge und den Anbau des
Verwaltungsgebäudes, Finanzmittel mit rd. 194.030 EUR zur Verfügung. Der Betrag
wird für eine Umlagereduzierung herangezogen, was einer Reduzierung um 1,636697
v.H. entspricht. Die Reduzierung ist im vorliegenden Haushaltsplan bereits
berücksichtigt.
Die Umlage beträgt derzeit entsprechend der Steuerkraft 4.479.768 EUR
(bei einem Gesamtumlagesatz von 37,788061 v.H.). Die Schlüsselzuweisungen B²
betragen 1.273.650 EUR.
Der Haushaltsplan wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 22.11.2017 vorberaten. Dem Verbandsgemeinderat wurde einstimmig (bei 4
Enthaltungen) empfohlen, dem Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der
Haushaltssatzung 2018 zu beschließen.
Im Übrigen wird auf den
vorliegenden Haushaltsplan verwiesen.
Über die Vorschläge der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt
beraten und beschlossen.