Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung über die Vorschläge der Einwohner zu und beschließt den Erlass der Haushaltssatzung 2018.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

 

Ablehnung

 

Stimmenenthaltungen

2

 


Sachverhalt:

Der Haushaltsplan 2018 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 8.357.250 EUR und bei den Aufwendungen mit 8.937.990 EUR ab. Es wird ein Jahresfehlbetrag von 580.740 EUR ausgewiesen. Der Fehlbetrag wird unter Berücksichtigung der Vorjahre (positives Eigenkapital) ausgeglichen.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen Einzahlungen mit 7.937.970 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit 8.062.990 EUR ab. Es ergibt sich ein negativer Saldo von 125.020 EUR. Investitionen in Gesamthöhe von 1.565.190 EUR wurden entsprechend den Beratungen im Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude, Maßnahmen des Hochwasserschutzes am Kellbach sowie Grunderwerb in den Thürer Wiesen und den Bahner Wiesen Kruft berücksichtigt.

 

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von – 125.020 EUR, der Saldo der Investitionsein- und -auszahlungen in Höhe von – 499.210 EUR sowie die planmäßigen Tilgungsleistungen von 268.550 EUR werden aus den in den Jahresrechnungen festgestellten Finanzmittel aus Vorjahren finanziert.

 

Zur Erteilung von Aufträgen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes in 2018 wurde eine Verpflichtungsermächtigung (VE) mit 250.000 EUR eingestellt; die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Haushaltsjahr 2019.

 

Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Der Schuldenstand wird sich durch die vorgesehene Tilgungsleistung reduzieren.

 

Der Umlagesatz für die Verbandsgemeindeumlage beträgt unverändert 38,5 v.H.. Für die kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen (HLU, Grundsicherung nach dem SGB II - Hartz IV -, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beträgt der Umlagesatz 0,924758 v.H.. Der ab dem Haushaltsjahr 2005 eingeführte variable Umlagebestandteil zur Bewirtschaftung von Altfehlbeträgen beträgt 0 %, da keine Altfehlbeträge zur Bewirtschaftung anstehen. Aus den Vorjahren stehen, nach Berücksichtigung der Finanzierung der im Haushaltsplan 2018 veranschlagten Auszahlungen und zu finanzierenden Übertragungen 2016/2017 nach Abzug einer sogenannten „allgemeinen Rücklage“ (300.000 EUR) und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zuweisungen für die Feuerwehrfahrzeuge und den Anbau des Verwaltungsgebäudes, Finanzmittel mit rd. 194.030 EUR zur Verfügung. Der Betrag wird für eine Umlagereduzierung herangezogen, was einer Reduzierung um 1,636697 v.H. entspricht. Die Reduzierung ist im vorliegenden Haushaltsplan bereits berücksichtigt.

 

Die Umlage beträgt derzeit entsprechend der Steuerkraft 4.479.768 EUR (bei einem Gesamtumlagesatz von 37,788061 v.H.). Die Schlüsselzuweisungen B² betragen 1.273.650 EUR.

 

Der Haushaltsplan wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.11.2017 vorberaten. Dem Verbandsgemeinderat wurde einstimmig (bei 4 Enthaltungen) empfohlen, dem Haushaltsplan zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2018 zu beschließen.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplan verwiesen.

 

Über die Vorschläge der Einwohner wurde im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.