Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat schließt die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB ab, nimmt die vorliegende Änderungsplanung als Entwurf an und beschließt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

 

Ablehnung

 

Stimmenenthaltungen

 

 

 


Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat hat mit Beschluss vom 28.06.2017 eine 15. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Durch die Änderung soll die Ausdehnung des Sondergebietes (SO-Gebiet) „Hubschrauberlandesplatz, Polizeiautobahnstation und Autobahnmeisterei“ ermöglicht werden.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderungsplanung wurde in der Zeit vom 07.09.2017 – 21.09.2017 durchgeführt. Es wurden keine Stellungnahmen vorgebebracht. 

 

Der vorliegende Plan kann als Entwurf gebilligt und das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden.