Sitzung: 13.12.2017 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat schließt die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 1 BauGB ab, nimmt die vorliegende Änderungsplanung als Entwurf an und
beschließt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
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Ablehnung |
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Stimmenenthaltungen |
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Sachverhalt:
Der Verbandsgemeinderat hat mit Beschluss vom 28.06.2017 eine 15.
Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Durch die Änderung soll die
Ausdehnung des Sondergebietes (SO-Gebiet) „Hubschrauberlandesplatz,
Polizeiautobahnstation und Autobahnmeisterei“ ermöglicht werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur Änderungsplanung
wurde in der Zeit vom 07.09.2017 – 21.09.2017 durchgeführt. Es wurden keine
Stellungnahmen vorgebebracht.
Der vorliegende Plan kann als Entwurf gebilligt und das
Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden.