Beschluss:
Alternative 1): Der Verbandsgemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gem. § 97 I GemO (Gemeindeordnung) in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab
01.07.2016 der Entwurf der Wirtschaftspläne nach Zuleitung an den
Werksausschuss und den Verbandsgemeinderat bis zur Beschlussfassung zur
Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Dies ist öffentlich
bekannt zu machen. Die Bekanntmachung muss ebenfalls den Hinweis
berücksichtigen, dass Vorschläge zum Entwurf der Wirtschaftspläne innerhalb
einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen
sind. Ein Beschluss über den Entwurf der Wirtschaftspläne darf erst nach dieser
14-Tages-Frist erfolgen.
Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung
von Vorschlägen erfolgte im Blick aktuell, Ausgabe Mendig vom 22.11.2017. Die
Frist zur Einreichung von Vorschlägen begann am 23.11.2017, 8:00 Uhr und endete
am 06.12.2016,16:00 Uhr.
Alternative 1): Von den Einwohnern wurden keine Vorschläge eingereicht.
Alternative 2): Es wurden Vorschläge eingereicht.
Die
Unterlagen werden als Tischvorlage nachgereicht.