Sitzung: 13.12.2017 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/080/2017
Beschluss:
Der Jahresgewinn 2016 in
Höhe von 160.925,07 EUR, ist auf neue Rechnung
vorzutragen.
Der Jahresabschluss
zum 31.12.2016 wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
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Ablehnung |
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Stimmenenthaltungen |
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Sachverhalt:
Der
Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen
„Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach den Vorschriften der
Gemeindeordnung (GemO), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) und
der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu führen.
Nach § 89, Abs. 1 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der
Eigenbetriebe, jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des §
319, Abs. 1, Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.
Die Prüfung für das Jahr 2016 für den Betriebszweig „Abwasserwerk“
erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst
und Partner GmbH, Koblenz.
Die gem. Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom
22.07.1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat stattgefunden.
Den Mitgliedern des Werksausschusses und des Verbandsgemeinderates liegt
eine Kurz-fassung des Prüfungsberichtes vor.
Nach den vorliegenden Unterlagen schließt die Jahresbilanz zum
31.12.2016 auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 18.658.960,23 EUR ab und weist in Übereinstimmung mit der
Jahreserfolgsrechnung einen Jahresgewinn in Höhe von 160.925,07 EUR aus.
Es wird empfohlen, den Gewinn in Höhe von 160.925,07 EUR auf neue Rechnung
vorzutragen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst und Partner GmbH hat den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2016 erteilt.
In der Sitzung des Werksausschusses am 13.11.2017 wurde der
Jahresabschluss zum 31.12.2016 vorberaten.
Der Werksausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, den
Jahresabschluss in der vorliegenden Form zu beschließen.