Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Erlass der in der Anlage beigefügten „Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der Verbandsgemeinde Mendig“ zu.

Nach einjähriger Erprobung soll die Gefahrenabwehrverordnung nochmals von Seiten der Verwaltung überprüft werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

 

Zustimmungen

24

Ablehnung

1

Stimmenenthaltungen

2

 

 


Sachverhalt:

Die Frage, ob zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der VG Mendig eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen werden sollte, war bereits in den Jahren 2004 und 2011 Gegenstand von Beratungen in den politischen Gremien. Zuletzt wurde seitens des Verbandsgemeinderates in seiner Sitzung am 21.09.2011 ein Erlass mehrheitlich für nicht notwendig erachtet.

Bedingt durch die Großveranstaltung „Rock am Ring“ wurden in den Jahren 2015 und 2016 über die jeweiligen Veranstaltungszeiträume befristete Gefahrenabwehrverordnungen für den Bereich der tangierten Orte Mendig und Thür erlassen, denen der Verbandsgemeinderat auch jeweils seine Zustimmung im Sinne von § 43 Abs. 3 Satz 2 Polizei- u. Ordnungsbehördengesetz RLP (POG) erteilte. Hintergrund des Erlasses dieser befristeten Gefahrenabwehrverordnungen war es, damit ein möglichst umfangreiches Spektrum von Ge- und Verboten in einer kommunalen Rechtsverordnung zusammenzufassen, die dann über den Veranstaltungszeitraum von den eingesetzten Ordnungskräften schnell und effektiv anwendbar wäre.

Auch wenn sich die Festivalbesucher von „Rock am Ring“ letztlich als recht unkompliziert, diszipliniert und freundlich dargestellt haben und es im Grunde seitens der hiesigen Ordnungsbehörde keinerlei Probleme gab, waren diese Gefahrenabwehrverordnungen doch eine hilfreiche Unterstützung für die im Außendienst eingesetzten Mitarbeiter.

 

Im Lichte der positiven Erfahrungen mit den befristeten Gefahrenabwehrverordnungen über die Tage von „Rock am Ring“ und auch der Situation, dass im kommunalen Ordnungs- und Vollzugsdienstes der Verbandsgemeindeverwaltung zwischenzeitlich zwei Vollzeitkräfte eingesetzt sind, sollte über eine Gefahrenabwehrverordnung abermals nachgedacht werden.

 

In diesem Zusammenhang sind es u.a. auch die in den letzten Jahren immer zahlreicher hier eingelegten Anzeigen u. Beschwerden über Vorkommnisse mit nicht angeleinten Hunden, die im Falle einer Gefahrenabwehrverordnung und eines darin enthaltenen Anleingebots weitaus leichter händelbar wären. Würde ein derartiges Anleingebot konsequent umgesetzt, sollte sich auch die Anzahl der konkreten Beißvorfälle von Hunden untereinander sicherlich eklatant verringern.

 

Seitens der Fachabteilung wird der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung befürwortet. Der Entwurf für eine derartige Verordnung (auf Basis der aktuellen Musterempfehlung des Gemeinde- und Städtebundes RLP) ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Auch mit der Landesordnungsbehörde bei der ADD Trier ist dieser Verordnungsentwurf bereits positiv abgestimmt.