Sitzung: 13.12.2017 Verbandsgemeinderat Mendig
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 950/076/2017
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Erlass der in der Anlage beigefügten
„Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der
Verbandsgemeinde Mendig“ zu.
Nach einjähriger Erprobung soll die Gefahrenabwehrverordnung nochmals von
Seiten der Verwaltung überprüft werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
|
Zustimmungen |
24 |
Ablehnung |
1 |
Stimmenenthaltungen |
2 |
Sachverhalt:
Die Frage, ob zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung im Bereich der VG Mendig eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen werden
sollte, war bereits in den Jahren 2004 und 2011 Gegenstand von Beratungen in
den politischen Gremien. Zuletzt wurde seitens des Verbandsgemeinderates in
seiner Sitzung am 21.09.2011 ein Erlass mehrheitlich für nicht notwendig
erachtet.
Bedingt durch die Großveranstaltung „Rock am Ring“ wurden in den Jahren
2015 und 2016 über die jeweiligen Veranstaltungszeiträume befristete
Gefahrenabwehrverordnungen für den Bereich der tangierten Orte Mendig und Thür
erlassen, denen der Verbandsgemeinderat auch jeweils seine Zustimmung im Sinne
von § 43 Abs. 3 Satz 2 Polizei- u. Ordnungsbehördengesetz RLP (POG) erteilte.
Hintergrund des Erlasses dieser befristeten Gefahrenabwehrverordnungen war es,
damit ein möglichst umfangreiches Spektrum von Ge- und Verboten in einer
kommunalen Rechtsverordnung zusammenzufassen, die dann über den
Veranstaltungszeitraum von den eingesetzten Ordnungskräften schnell und
effektiv anwendbar wäre.
Auch wenn sich die Festivalbesucher von „Rock am Ring“ letztlich als
recht unkompliziert, diszipliniert und freundlich dargestellt haben und es im
Grunde seitens der hiesigen Ordnungsbehörde keinerlei Probleme gab, waren diese
Gefahrenabwehrverordnungen doch eine hilfreiche Unterstützung für die im
Außendienst eingesetzten Mitarbeiter.
Im Lichte der positiven Erfahrungen mit den befristeten
Gefahrenabwehrverordnungen über die Tage von „Rock am Ring“ und auch der
Situation, dass im kommunalen Ordnungs- und Vollzugsdienstes der
Verbandsgemeindeverwaltung zwischenzeitlich zwei Vollzeitkräfte eingesetzt
sind, sollte über eine Gefahrenabwehrverordnung abermals nachgedacht werden.
In diesem Zusammenhang sind es u.a. auch die in den letzten Jahren immer
zahlreicher hier eingelegten Anzeigen u. Beschwerden über Vorkommnisse mit
nicht angeleinten Hunden, die im Falle einer Gefahrenabwehrverordnung und eines
darin enthaltenen Anleingebots weitaus leichter händelbar wären. Würde ein
derartiges Anleingebot konsequent umgesetzt, sollte sich auch die Anzahl der
konkreten Beißvorfälle von Hunden untereinander sicherlich eklatant verringern.
Seitens der Fachabteilung wird der Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung
befürwortet. Der Entwurf für eine derartige Verordnung (auf Basis der aktuellen
Musterempfehlung des Gemeinde- und Städtebundes RLP) ist dieser Sitzungsvorlage
beigefügt. Auch mit der Landesordnungsbehörde bei der ADD Trier ist dieser
Verordnungsentwurf bereits positiv abgestimmt.