Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem Haushaltsplan 2018 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2018 unter Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren Abwägung zu beschließen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

4

 

 


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplan 2018 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt bei den Erträgen mit 8.357.250 EUR und bei den Aufwendungen mit 8.937.990 EUR ab. Es wird ein Jahresfehlbetrag von 580.740 EUR ausgewiesen.

 

Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen Einzahlungen mit 7.937.970 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit 8.062.990 EUR ab. Es ergibt sich ein negativer Saldo von 125.020 EUR. Investitionen in Gesamthöhe von 1.565.190 EUR wurden entsprechend den Beratungen im Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude, Maßnahmen des Hochwasserschutzes am Kellbach sowie Grunderwerb in den Thürer Wiesen und den Bahner Wiesen Kruft berücksichtigt.

 

Der Saldo der ordentlichen und außerordenlichen Ein- und Auszahlungen i.H.v. - 125.020 EUR, der Saldo der Investitionsein- und -auszahlungen i.H.v. - 499.210 EUR sowie die planmäßigen Tilgungsleistungen i.H.v. 268.550 EUR werden aus den in den Jahres-rechnungen festgestellten Finanzmittel aus Vorjahren finanziert.

 

Der Schuldenstand wird sich durch die vorgesehene Tilgungsleistung reduzieren.

 

Der Umlagesatz für die Verbandsgemeindeumlage beträgt unverändert 38,5 v.H.. Für die kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen (HLU, Grundsicherung nach dem SGB II - Hartz IV -, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beträgt der Umlagesatz 0,924758 v.H.. Der ab dem Haushaltsjahr 2005 eingeführte variable Umlagebestandteil zur Bewirtschaftung von Altfehlbeträgen beträgt 0 %, da keine Altfehlbeträge zur Bewirtschaftung anstehen. Aus den Vorjahren stehen, nach Berücksichtigung der Finanzierung der im Haushaltsplan 2018 veranschlagten Auszahlungen und zu finanzierenden Übertragungen 2016/2017 nach Abzug einer sogenannten „allgemeinen Rücklage“ (300.000 EUR), Finanzmittel mit rd. 194.030 EUR zur Verfügung. Der Betrag wird für eine Umlagereduzierung herangezogen, was einer Reduzierung um 1,636697 v.H. entspricht. Die Reduzierung ist im vorliegenden Planentwurf bereits berücksichtigt.

 

Die Umlage beträgt entsprechend der Steuerkraft 4.479.768 EUR. Die Schlüssel-zuweisungen B² betragen 1.273.650 EUR.

 

Gem. § 97 Abs. 1 GemO in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab dem 01.07.2016 der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen können Vorschläge zum Entwurf durch die Einwohner eingereicht werden. Ein Beschluss über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen. Die Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen erfolgt im Blick aktuell am 22.11.2017; die Frist zur Einreichung von Vorschlägen endet am 06.12.2017 um 16:00 Uhr. Der Rat wird vor Beschlussfassung über das Ergebnis unterrichtet.

 

Im Übrigen wird auf den vorliegenden Haushaltsplanentwurf verwiesen.