Sitzung: 22.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss VG
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 950/071/2016/1
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat, dem
Haushaltsplan 2018 zuzustimmen und den Erlass der Haushaltssatzung 2018 unter
Berücksichtigung der ggf. eingereichten Vorschläge der Einwohner und deren
Abwägung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
4 |
Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2018 für die Verbandsgemeinde schließt im Ergebnishaushalt
bei den Erträgen mit 8.357.250 EUR und bei den Aufwendungen mit 8.937.990 EUR
ab. Es wird ein Jahresfehlbetrag von 580.740 EUR ausgewiesen.
Der Finanzhaushalt schließt bei den ordentlichen
Einzahlungen mit 7.937.970 EUR und bei den ordentlichen Auszahlungen mit 8.062.990
EUR ab. Es ergibt sich ein negativer Saldo von 125.020 EUR. Investitionen in
Gesamthöhe von 1.565.190 EUR wurden entsprechend den Beratungen im
Schulträger-, Feuerwehr- sowie im Bau- und Planungsausschuss u.a. für die
Schulen, die Feuerwehren, das Verwaltungsgebäude, Maßnahmen des
Hochwasserschutzes am Kellbach sowie Grunderwerb in den Thürer Wiesen und den
Bahner Wiesen Kruft berücksichtigt.
Der Saldo der ordentlichen und
außerordenlichen Ein- und Auszahlungen i.H.v. - 125.020 EUR, der Saldo der Investitionsein-
und -auszahlungen i.H.v. - 499.210 EUR sowie die planmäßigen Tilgungsleistungen
i.H.v. 268.550 EUR werden aus den in den Jahres-rechnungen festgestellten
Finanzmittel aus Vorjahren finanziert.
Der Schuldenstand wird sich durch die vorgesehene Tilgungsleistung
reduzieren.
Der
Umlagesatz für die Verbandsgemeindeumlage beträgt unverändert 38,5 v.H.. Für
die kostenneutralen Sozialhilfeaufwendungen (HLU, Grundsicherung nach dem SGB
II - Hartz IV -, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beträgt der
Umlagesatz 0,924758 v.H.. Der ab dem Haushaltsjahr 2005 eingeführte variable
Umlagebestandteil zur Bewirtschaftung von Altfehlbeträgen beträgt 0 %, da keine
Altfehlbeträge zur Bewirtschaftung anstehen. Aus den Vorjahren stehen, nach
Berücksichtigung der Finanzierung der im Haushaltsplan 2018 veranschlagten
Auszahlungen und zu finanzierenden Übertragungen 2016/2017 nach Abzug einer
sogenannten „allgemeinen Rücklage“ (300.000 EUR), Finanzmittel mit rd. 194.030
EUR zur Verfügung. Der Betrag wird für eine Umlagereduzierung herangezogen, was
einer Reduzierung um 1,636697 v.H. entspricht. Die Reduzierung ist im
vorliegenden Planentwurf bereits berücksichtigt.
Die
Umlage beträgt entsprechend der Steuerkraft 4.479.768 EUR. Die
Schlüssel-zuweisungen B² betragen 1.273.650 EUR.
Gem.
§ 97 Abs. 1 GemO in der Fassung vom 22.12.2015 ist ab dem 01.07.2016 der
Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bis zur
Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten.
Innerhalb einer Frist von 14 Tagen können Vorschläge zum Entwurf durch die
Einwohner eingereicht werden. Ein Beschluss über den Entwurf der
Haushaltssatzung darf erst nach dieser 14-Tages-Frist erfolgen. Die
Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einsichtnahme und Einreichung von
Vorschlägen erfolgt im Blick aktuell am 22.11.2017; die Frist zur Einreichung
von Vorschlägen endet am 06.12.2017 um 16:00 Uhr. Der Rat wird vor
Beschlussfassung über das Ergebnis unterrichtet.