Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Herstellung der Baustraße im 3. Bauabschnitt des Gewerbegebietes „Am Rothen Berg“ zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen. Gleichzeitig stimmt der Gemeinderat der außerplanmäßigen Auszahlung zu.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Ausschließungsgründe nach § 22 GemO liegen für Stephan Rothbrust, Selden Rothbrust-Szymaszczyk und Bettina Spitzley-Andernach vor, so dass diese an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.

 

 

Sachverhalt:

Nach weiteren Grundstücksverkäufen im Gewerbegebiet ist es erforderlich, die im III. Bauabschnitt hergestellte Baustraße um ca. 80 m zu verlängern. Hierbei wird die Wasserleitung mit verlängert, Gewerbegrundstücke werden an die Wasserversorgung und Entwässerung angeschlossen.

 

Dabei ist vorgesehen, die Straße vorerst nur als Baustraße herzustellen, d. h. die Frostschutzschicht wird hergestellt. Der Bau der Bord- und Rinnenanlage sowie die bituminöse Befestigung erfolgen mit dem Endausbau, welcher im kommenden Jahr gemeinsam mit der Stichstraße in westlicher Richtung (IV. Bauabschnitt) erfolgen soll.

 

Die Bauverwaltung der Verbandsgemeinde hat für die Maßnahme die Planung und Aufstellung des Leistungsverzeichnisses übernommen. Die Kostenermittlung auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses schließt mit 53.208,- € brutto ab. Die Ausschreibung läuft derzeit, die Submission ist für den 16.11.2017 vorgesehen.

 

Damit die Herstellung der Baustraße noch im laufenden Jahr erfolgen kann, empfiehlt die Verwaltung den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag nach Auswertung der Angebote an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu erteilen.