Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Werksausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bzw. die GT-Service, mit der Ausschreibung der Stromlieferung für den Eigenbetrieb Konversion Flugplatz Mendig zum 01.01.2019 zu beauftragen.

Der Eigenbetrieb Konversion Flugplatz Mendig verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung für die Dauer der Vertragslaufzeit als verbindlich anzuerkennen. Gleichzeitig verpflichtet er sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

 

Der Werksausschuss des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig beauftragt die Verwaltung, den Strom nach folgender Qualität ausschreiben zu lassen:

 

                         Normalstrom   

                         Keine Anforderungen an die Erzeugungsart

 

   X                   Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote 

Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell      

 

        Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Neuanlagenquote (33 %)

                         Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

 

 

Im Falle der Ausschreibung von Ökostrom:

 

Der zu liefernde Strom soll zu

 

                        

                              ________% aus Normalstrom, zu

 

   

 X                                           100 % aus Ökostrom ohne Neuanlagenquote und zu

 

     

                                ________% aus Ökostrom mit Neuanlagenquote

 

bestehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Abnahmestellen auszuwählen, die aufgrund der Abnahmemengen dem jeweiligen prozentualen Anteil entsprechen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb Konversion Flugplatz Mendig hat derzeit einen Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz. Der Stromliefervertrag endete zum 31.12.2016 und wurde um zwei weitere Jahre verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Dieser Stromliefervertrag wurde auf Grund der durch den Gemeinde- und Städtebund Rhein-land Pfalz durchgeführten Ausschreibung abgeschlossen. An dieser Ausschreibung haben Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale Gesellschaften im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.

Der Gemeinde- und Städtebund bietet den Teilnehmern eine gemeinsame Ausschreibung der Stromlieferung an. Zeitpunkt des Lieferbeginns der 4. Bündelausschreibung Strom ist der 1. Januar 2019.

Die Stromlieferung wird im Rahmen der 4. Bündelausschreibung Strom 2019 - 2020 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Darüber hinaus ist für eine jeweils einjährige Vertragsverlängerung eine Preisanpassung entsprechend der Marktveränderung vorgesehen, sofern keine Kündigung durch einen Vertragspartner erfolgt. Der Vertrag endet im Falle der Verlängerungsoptionen spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren.

Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen durchführen zu können, muss bis zum 31. Januar 2018 eine verbindliche Teilnahme gegenüber dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erklärt werden.