Beschluss:
Der Werksausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, den Gemeinde- und
Städtebund Rheinland-Pfalz bzw. die GT-Service, mit der Ausschreibung der
Stromlieferung für den Eigenbetrieb Konversion Flugplatz Mendig zum 01.01.2019
zu beauftragen.
Der Eigenbetrieb Konversion Flugplatz Mendig verpflichtet sich, das
Ergebnis der Bündelausschreibung für die Dauer der Vertragslaufzeit als
verbindlich anzuerkennen. Gleichzeitig verpflichtet er sich zur Stromabnahme
und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem Lieferanten, der den Zuschlag
erhält, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
Der Werksausschuss des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig beauftragt die Verwaltung, den Strom nach folgender Qualität ausschreiben zu lassen:
Normalstrom
Keine Anforderungen an die Erzeugungsart
X Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell
Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom)
mit Neuanlagenquote (33 %)
Beschaffung
nach dem sogenannten Händlermodell
Im Falle der
Ausschreibung von Ökostrom:
Der zu liefernde Strom soll zu
________% aus Normalstrom, zu
X 100
% aus Ökostrom ohne Neuanlagenquote und zu
________%
aus Ökostrom mit Neuanlagenquote
bestehen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, entsprechende Abnahmestellen auszuwählen, die aufgrund der
Abnahmemengen dem jeweiligen prozentualen Anteil entsprechen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Konversion Flugplatz Mendig hat derzeit einen
Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz. Der
Stromliefervertrag endete zum 31.12.2016 und wurde um zwei weitere Jahre
verlängert. Eine weitere Verlängerung ist nicht möglich. Dieser
Stromliefervertrag wurde auf Grund der durch den Gemeinde- und Städtebund
Rhein-land Pfalz durchgeführten Ausschreibung abgeschlossen. An dieser
Ausschreibung haben Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände und kommunale
Gesellschaften im Land Rheinland-Pfalz teilgenommen.
Der Gemeinde- und Städtebund bietet den Teilnehmern eine gemeinsame
Ausschreibung der Stromlieferung an. Zeitpunkt des Lieferbeginns der 4.
Bündelausschreibung Strom ist der 1. Januar 2019.
Die Stromlieferung wird im Rahmen der 4. Bündelausschreibung Strom 2019 -
2020 für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2020 ausgeschrieben. Darüber
hinaus ist für eine jeweils einjährige Vertragsverlängerung eine Preisanpassung
entsprechend der Marktveränderung vorgesehen, sofern keine Kündigung durch
einen Vertragspartner erfolgt. Der Vertrag endet im Falle der
Verlängerungsoptionen spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren.
Um das Vergabeverfahren unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen
durchführen zu können, muss bis zum 31. Januar 2018 eine verbindliche Teilnahme
gegenüber dem Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz erklärt werden.