Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, den Jahresabschluss des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig zum 31.12.2015 festzustellen.

 

Er empfiehlt weiter, dem Verbandsvorsteher und den Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2015 zu erteilen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2015 des Zweckverbands Konversion Flugplatz Mendig wurde nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung erstellt. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Dies ist am 24.04.2017 geschehen.

 

Die Ergebnisrechnung 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 22.960,03 EUR ab und verschlechtert sich damit um 29.880,03 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Überschuss von 6.920,00 EUR ausgewiesen war.

 

Der Haushaltsausgleich wurde durch vorhandene Überschüsse aus Vorjahren erreicht.

 

Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 199.680,19 EUR aus, wovon

a)      ein Fehlbetrag von 49.007,48 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Fehlbetrag von 150.672,71 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt.

 

Die Haushaltplanung wies einen ausgeglichenen Finanzhaushalt aus.

Der Finanzmittelfehlbetrag wurde aus Liquiditätsmitteln der Einheitskasse gedeckt.

 

Ein Ausgleich des Fehlbetrages erfolgt im nächsten Haushaltsjahr, da dort die Ende des Jahres abrufbaren Zuweisungen kassenwirksam werden.

 

Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrags der Ergebnisrechnung auf 17.424,41 EUR zum 31.12.2015.

 

Durch das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE)  wurde der Grundsatz der Sitzungsöffentlichkeit gestärkt. Von daher wird der Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.04.2017 in öffentlicher Sitzung erneut gefasst.