Sitzung: 16.11.2017 Rechnungsprüfungsausschuss Konversion
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 965/030/2017
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der
Verbandsversammlung, den Jahresabschluss des Zweckverbandes Konversion
Flugplatz Mendig zum 31.12.2015 festzustellen.
Er empfiehlt weiter, dem Verbandsvorsteher und
den Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen
Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2015 zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2015 des Zweckverbands Konversion Flugplatz Mendig
wurde nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung erstellt. Der
Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor
Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu
prüfen. Dies ist am 24.04.2017 geschehen.
Die Ergebnisrechnung 2015 schließt
mit einem Jahresfehlbetrag von 22.960,03 EUR ab und verschlechtert sich damit
um 29.880,03 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Überschuss von 6.920,00
EUR ausgewiesen war.
Der Haushaltsausgleich wurde durch
vorhandene Überschüsse aus Vorjahren erreicht.
Die Finanzrechnung 2015 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von
insgesamt 199.680,19 EUR aus, wovon
a)
ein
Fehlbetrag von 49.007,48 EUR bei den ordentlichen und außerordentlichen Ein-
und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Fehlbetrag von 150.672,71 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt.
Die Haushaltplanung
wies einen ausgeglichenen Finanzhaushalt aus.
Der Finanzmittelfehlbetrag wurde aus Liquiditätsmitteln der
Einheitskasse gedeckt.
Ein Ausgleich des Fehlbetrages erfolgt im nächsten Haushaltsjahr, da
dort die Ende des Jahres abrufbaren Zuweisungen kassenwirksam werden.
Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrags
der Ergebnisrechnung auf 17.424,41 EUR zum 31.12.2015.
Durch das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer
Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) wurde der Grundsatz der
Sitzungsöffentlichkeit gestärkt. Von daher wird der Beschluss des
Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.04.2017 in öffentlicher Sitzung erneut
gefasst.