Beschluss:
Der Gemeinderat Rieden beschließt den Erlass der 1. Änderungssatzung der
Friedhofssatzung der Gemeinde Rieden vom 13.11.2017.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Rieden hat auf ihrem örtlichen Friedhof ein neues
Urnengräberfeld mit besonderer Gestaltungsform angelegt. Als gestalterisches
Merkmal wurde ein Halbrund mit Durchgangsweg zwischen den Grabstätten gewählt.
Aufgrund dieses neuen Gräberfeldes wird eine Änderung der Friedhofssatzung
erforderlich.
Die aktuelle Friedhofssatzung wurde deshalb unter § 13 Abs. 2. Buchstabe
d) um folgenden Satzungstext ergänzt:
„d) Urnenreihengrabstätten mit besonderer Gestaltungsform:
Das neu angelegte Urnengräberfeld mit besonderer Gestaltungsform wurde
gestalterisch als Halbrund angelegt. In diesem besonderen Urnengräberfeld
ergeben sich keine exakt bestimmbaren Maße für die Grabstätten. Die Abmessungen
ergeben sich aus der entstehenden Fläche durch die jeweilige Position im
Halbrund.“
Außerdem wurde eine Novellierung unter § 13 Abs. 2 Buchstabe c)
erforderlich. Durch die vorgegebenen Einfassungen der Urnengräber wurde die
Länge letztlich hier auf 0,70 m geändert. Diese betrug vorher 0,90 m. Es wird
eine mittlere Breite von ca. 0,60m festgelegt.