Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Gemeinderat Rieden beschließt den Erlass der 1. Änderungssatzung der Friedhofssatzung der Gemeinde Rieden vom 13.11.2017.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Die Ortsgemeinde Rieden hat auf ihrem örtlichen Friedhof ein neues Urnengräberfeld mit besonderer Gestaltungsform angelegt. Als gestalterisches Merkmal wurde ein Halbrund mit Durchgangsweg zwischen den Grabstätten gewählt. Aufgrund dieses neuen Gräberfeldes wird eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich.

 

Die aktuelle Friedhofssatzung wurde deshalb unter § 13 Abs. 2. Buchstabe d) um folgenden Satzungstext ergänzt:

 

„d) Urnenreihengrabstätten mit besonderer Gestaltungsform:

Das neu angelegte Urnengräberfeld mit besonderer Gestaltungsform wurde gestalterisch als Halbrund angelegt. In diesem besonderen Urnengräberfeld ergeben sich keine exakt bestimmbaren Maße für die Grabstätten. Die Abmessungen ergeben sich aus der entstehenden Fläche durch die jeweilige Position im Halbrund.“

 

Außerdem wurde eine Novellierung unter § 13 Abs. 2 Buchstabe c) erforderlich. Durch die vorgegebenen Einfassungen der Urnengräber wurde die Länge letztlich hier auf 0,70 m geändert. Diese betrug vorher 0,90 m. Es wird eine mittlere Breite von ca. 0,60m festgelegt.