Sitzung: 22.11.2017 Rechnungsprüfungsausschuss FVZVB RM
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 964/004/2017
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung:
- den Jahresabschluss des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen zum 31.12.2016 festzustellen und den entstandenen Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen,
- dem Verbandsvorsteher und den Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2016 zu erteilen und
- die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für den Fremdenverkehrszweckverband
Riedener Mühlen wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der
Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften
der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung
vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Die Ergebnisrechnung 2016 schließt
mit einem Jahresüberschuss von 28.753,60 EUR ab und verbessert sich damit um
21.873,60 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Überschuss von 6.880,00
EUR auswies.
Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelüberschuss von
insgesamt 39.648,97 EUR aus, wovon
a)
ein
Überschuss 34.027,91 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,
b)
ein
Überschuss von 6.079,13 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und
c)
ein
Fehlbetrag aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 458,07 EUR
entstand.
Die Haushaltssatzung 2016 sah keine Kreditaufnahme vor.
Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der
Ergebnisrechnung und der Erhöhung der Kapitalrücklage auf 129.438,04 EUR.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung vorgenommen.