Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung:

 

  1. den Jahresabschluss des Fremdenverkehrszweckverbandes Riedener Mühlen zum 31.12.2016 festzustellen und den entstandenen Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung auf die neue Rechnung vorzutragen,
  2. dem Verbandsvorsteher und den Stellvertretern, letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, Entlastung zum Jahresabschluss 2016 zu erteilen und
  3. die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

./.

Ablehnung

./.

Stimmenenthaltungen

./.

 

 


Sachverhalt:

Der Jahresabschluss per 31.12.2016 für den Fremdenverkehrszweckverband Riedener Mühlen wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (§§ 112 ff) vor Feststellung durch die Verbandsversammlung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Die Ergebnisrechnung 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss von 28.753,60 EUR ab und verbessert sich damit um 21.873,60 EUR gegenüber der Haushaltsplanung, die einen Überschuss von 6.880,00 EUR auswies.

 

Die Finanzrechnung 2016 weist einen Finanzmittelüberschuss von insgesamt 39.648,97 EUR aus, wovon

a)      ein Überschuss 34.027,91 EUR bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand,

b)      ein Überschuss von 6.079,13 EUR auf die Investitionstätigkeiten entfällt und

c)       ein Fehlbetrag aus den Tilgungsleistungen für Investitionskredite von 458,07 EUR entstand.

 

Die Haushaltssatzung 2016 sah keine Kreditaufnahme vor.

 

Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des Jahresüberschusses der Ergebnisrechnung und der Erhöhung der Kapitalrücklage auf 129.438,04 EUR.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Belegprüfung vorgenommen.