Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verbandsversammlung beschließt an der bisherigen Praxis zunächst festzuhalten. Sollte sich im Jahr 2018 abzeichnen, dass der Städtebauliche Vertrag verlängert und das Konversionsgebiet Flugplatz Mendig auch in den kommenden Jahren weiter bestehen wird, erfolgt eine Anpassung der Satzung zum 01.01.2019.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig

X

Zustimmungen

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Ablehnung

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Stimmenenthaltungen

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Sachverhalt:

Auf den Tagesordnungspunkt „Prüfergebnis über die Haushalts- und Wirtschaftsführung des „Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig“ durch den Rechnungshof des Landes Rheinland-Pfalz wird Bezug genommen.

 

Da das Prüfungsergebnis in einem Punkt auch die Wirtschaftsführung der Werke des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig betrifft, wurde hierüber auch der Werksausschuss entsprechend in Kenntnis gesetzt.

 

Von Seiten des LRH wurde empfohlen, dass künftig auch wiederkehrende Beiträge erhoben werden, statt alles nur über die verbrauchsabhängigen Gebühren zu finanzieren.

 

Da für das Konversionsgebiet Flugplatz Mendig als eigenständige Gebietskörperschaft eigene Werke gegründet werden mussten, wurde damit auch eine gesonderte Satzungsregelung erforderlich. Nach Rechtsberatung wurden diese so gefasst, dass ohne Satzungsänderung jederzeit eine Einführung von wiederkehrenden Beiträgen möglich wäre.  In den vergangenen Jahren erfolgte die Abrechnung im Sinne der Anlieger des Konversionsgeländes, jedoch ausschließlich nach Gebühren (Wasser- und Schmutzwassergebühren). Die Satzung wurde dabei an die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes angelehnt.

 

Von Seiten des Werksausschusses wird empfohlen, an der bestehenden Abrechnungsmethode, auch entgegen der Stellungnahme des LRH, weiter festzuhalten und zunächst die Verhandlungen um eine Verlängerung des städtebaulichen Vertrages abzuwarten. Sollte sich im Laufe des Jahres 2018 abzeichnen, dass der Städtebauliche Vertrag verlängert und das Konversionsgebiet auch in den kommenden Jahren weiter bestehen bleibt, erfolgt eine Änderung der Satzung.