Sitzung: 16.11.2017 Verbandsversammlung Konversion Flugplatz Mendig
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 965/016/2017
Beschluss:
Der Jahresverlust 2016 in Höhe von 3.238,60 EUR soll in die
allgemeine Rücklage eingestellt werden.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird in der vorliegenden Form
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
X |
Zustimmungen |
./. |
Ablehnung |
./. |
Stimmenenthaltungen |
./. |
Sachverhalt:
Der
Eigenbetrieb mit den Betriebszweigen „Wasserwerk“ und „Abwasserwerk“ ist nach
den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO), der Eigenbetriebs- und
Anstaltsverordnung (EigAnVO) und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes zu
führen.
Nach § 89 Abs. 1 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht der
Eigenbetriebe, jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des §
319, Abs. 1, Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.
Die Prüfung für das Jahr 2016 für den Betriebszweig „Wasserwerk“
erfolgte durch die damit beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst
u. Partner GmbH, Koblenz.
Die lt. Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom
22.07.1991 vorgeschriebene Schlussbesprechung hat stattgefunden.
Den Mitgliedern des Werksausschusses und der Verbandsversammlung liegt
eine Kurzfassung des Prüfungsberichtes vor. Nach den vorliegenden Unterlagen
schließt die Jahresbilanz zum 31.12.2016 auf der Aktiv- und Passivseite mit
einer Bilanzsumme von 438.483,23 EUR ab und weist in
Übereinstimmung mit der Jahreserfolgsrechnung einen Jahresverlust in Höhe von 3.238,60
EUR aus.
Es wird empfohlen, den Verlust in Höhe von 3.238,60 EUR, in die allgemeine
Rücklage einzustellen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dienst u. Partner GmbH hat den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2016 erteilt.
In der Sitzung des Werksausschusses am 16.11.2017 wurde der
Jahresabschluss zum 31.12.2016 vorberaten.
Der Werksausschuss empfiehlt der Verbandsversammlung, den
Jahresabschluss in der vorliegenden Form zu beschließen.