Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Landesrechnungshof (LRH) hat auf Grund des § 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG)  i.V.m. § 110 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO)  und § 111 Landeshaushaltsordnung (LHO) die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auf den Zeitraum von 2013 bis ins erste Quartal 2017. Soweit erforderlich wurden auch Vorgänge aus früheren Jahren in die Prüfung einbezogen. Das Schwergewicht der Prüfung lag auf Geschäftsvorgängen der jüngeren Zeit. Die örtlichen Erhebungen des LRH wurden von März bis April 2017 durchgeführt.

 

Die Verbandsversammlung wird über das Prüfungsergebnis unterrichtet (§ 7 Abs. 1 Nr. 6 KomZG i.V.m. § 33 Abs. 1 GemO). Die Prüfungsmitteilung wird öffentlich ausgelegt. (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.V.m. § 110 Abs. 6 GemO).

 

 

Die Verbandsversammlung nimmt dies zur Kenntnis.